Schriftliche Frage zur Besteuerung der Ghetto Rente

Überlebende Ghetto-Beschäftigte aus Polen beklagten bislang, dass bei der Überweisung von Ghetto-Renten nach dem ZRBG es immer wieder zu Problemen gekommen ist. So zogen mehrere Bankinstitute in Polen entgegen einem deutsch-polnischen Abkommen zur Doppelbesteuerung, eine Vorauszahlung für die Einkommensteuer in Höhe von 18%. Dies schmälerte spürbar die ohnehin karg ausfallende Ghetto-Rente. Hintergrund war, dass die Überweisungen der DRV nicht als Leistungen, die im Zusammenhang mit der NS-Verfolgung stehen, deklariert worden sind.

Nach einer Intervention der Abgeordneten Tank bestätigte das BMAS Ende September in einer Antwort auf die Schriftliche Fragen Nr. 145, dass „Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) den in Polen lebenden Berechtigten von Amts wegen schriftlich bestätigen wird, dass es sich bei den Renten nach dem ZRBG um Leistungen handelt, die aufgrund von NS-Verfolgung gezahlt werden“.

 

Schriftliche Frage

Was unternimmt die Bundesregierung, um einer Besteuerung von Ghetto-Renten, die auf Grundlage des „Abkommens vom 5. Dezember 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zum Export besonderer Leistungen für berechtigte Personen, die im Hoheitsgebiet der Republik Polen wohnhaft sind“ an Überlebende in Polen ausgezahlt werden, entgegenzuwirken, was aktuell wegen der fehlenden Kenntlichmachung der exportierten Leistungen von den Banken in Polen nicht verifiziert werden kann, und welche Möglichkeiten stehen der Bundesregierung zur Verfügung, um die Rentenbescheide der zuständigen Rentenversicherungsträger sowie Bank-Anweisungen der Ghetto-Rente durch die Deutsche Post AG nach Polen als Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Verfolgung während der NS-Zeit stehen, kenntlich zu machen?

Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage Nr. 145 zur Besteuerung der Ghetto-Rente für in Polen wohnhafte Überlebende Ghetto-Beschäftigte