Soziale Dimension der Menschenrechte in Deutschland stärken!

Die Anerkennung Sozialer Menschenrechte auf Teilhabe am kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Leben bilden eine unabdingbare Vorbedingung für einen gesellschaftlichen Struktur- und Kulturwandel hin zu einer inklusiven Gesellschaft. Die Bundesrepublik hat sich mit dem Beitritt zum UN-Sozialpakt und der Europäischen Sozialcharta, verpflichtet Maßnahmen zu treffen, um die volle Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu erreichen. Nach wie vor verweigert die Bundesregierung jedoch eine unverzügliche Unterzeichnung des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt sowie eine Ratifizierung der revidierten Europäischen Sozialcharta (SEV Nr. 163). Die Missachtung der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik ist eine Missachtung der Menschen, die nicht als handelnde Akteure und individuelle Rechtsträger anerkannt werden“, erklärt Azize Tank, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE anlässlich des heutigen Internationalen Tages der Menschenrechte. Azize Tank weiter:

„Obwohl das Bundesverfassungsgericht und jüngst auch das Bundessozialgericht Ansprüche auf Gewährleistung des sozialen Grundrechts auf ein menschenwürdigen Existenzminimums gestärkt haben, konnte die Menschenwürdegarantie und das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes bislang nicht verhindern, dass Sozialabbau und die gesellschaftliche Umverteilung von Unten nach Oben forciert wird. Nach wie vor werden in der Praxis insbesondere die sozialen Menschenrechte von Flüchtlingen aber auch von EU-Bürgern missachtet, die von einer Teilhabe an der Gesellschaft ausgeschlossen.

Das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes muss deshalb unverzüglich konkretisiert werden. Da der UN-Sozialpakt als auch die Europäische Sozialcharta bislang nicht über eine Verfassungsbeschwerde einklagbar sind, da ihnen nur der Rang einfachen Bundesrecht eingeräumt wurde müssen soziale Grundrechte endlich in das Grundgesetz aufgenommen werden!

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat 1966 sowohl den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) als auch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) als gleichrangige normative Dokumente verabschiedet. Die Verwirklichung der Sozialen Menschenrechte ist dabei eine Bedingung für die effektive Inanspruchnahme der bürgerlich-politischer Rechte.

Der Kampf um soziale Gerechtigkeit zielt nicht lediglich auf die Beseitigung wirtschaftlicher und sozialer Mängelzustände ab, vielmehr geht es um einen notwendigen gesamtgesellschaftlichen Strukturwandel. Wo Regierungen sich der Verantwortung für soziale Gerechtigkeit entledigen und den Zugang zu sozialen Rechten verweigern, rücken die Rechtsansprüche einzelner Menschen und die rechtlichen Verpflichtungen von Staaten in den Blickpunkt. Die soziale Dimension der Menschenrechte muss deshalb gestärkt werden.“