»Soziale Grundrechte müssen endlich ins Grundgesetz!«

Armut in Deutschland wächst. Das belegten in der vergangenen Woche erst wieder die Zahlen des Armutsberichts des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes oder auch der Schattenbericht der Nationalen Armutskonferenz. Hinter den Fakten stehen Menschen, deren Leben in vielerlei Hinsicht vom Mangel geprägt ist: nicht genug Geld für die einfachsten Dinge wie Miete, Heizung, Kleidung oder Lebensmittel zu haben, erschwerten Zugang zu Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe zu bekommen und kaum Chancen zu haben, der Abwärtsspirale zu entkommen. DIE LINKE. möchte, dass soziale Rechte ins Grundgesetz aufgenommen werden. Dazu findet am Donnerstag ein Fachgespräch statt. Doch das ist nicht der erste Schritt, die Geschichte beginnt weit früher. Azize Tank, Sprecherin der Fraktion für soziale Menschenrechte, und Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, berichten von einem Mammutprojekt.

Azize Tank, Sie sind Sprecherin für soziale Menschenrechte Ihrer Fraktion. Worum geht es dabei?

Azize Tank: Soziale Menschenrechte sind das Fundament einer demokratischen Gesellschaft. Soziale Menschenrechte sind einklagbare Ansprüche von Menschen, die diesen als handelnde Akteure einer Gesellschaft die Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben ermöglichen. Dabei können wirtschaftliche Menschenrechte wie das Recht auf Arbeit, Bildung von Gewerkschaften, Streik oder die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt genannt werden. Soziale Menschenrechte sind beispielsweise das Recht auf Gesundheit und Pflege, soziale Sicherung, angemessenen Wohnraum. Außerdem fallen darunter kulturelle Menschenrechte wie das Recht auf Bildung, sexuelle Selbstbestimmung oder das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben.

Und weshalb sollten diese Rechte nun ins Grundgesetz geschrieben werden?

Azize Tank: Die Anerkennung Sozialer Grundrechte bildet die Voraussetzung für einen gesellschaftlichen Struktur- und Kulturwandel hin zu einer gleichberechtigten und freien Gesellschaft. Denn ohne die Garantie Sozialer Rechte können auch bürgerliche Freiheiten und politische Rechte von vielen Menschen nicht wahrgenommen werden. Sie sind gleichermaßen von Bedeutung und miteinander verknüpft. Wer ein soziales Recht verletzt, beeinträchtigt auch klassische Freiheitsrechte. Ohne das Recht auf Bildung gibt es keine echte Beteiligung an freien Wahlen. Teilhabe am politischen Leben benötigt Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben und umgekehrt. Soziale Grundrechte müssen daher in der Verfassung festgeschrieben werden.

Weshalb reicht das Grundgesetz in seiner bisherigen Form nicht dafür aus?

Azize Tank: Die Menschenwürde stellt das oberste Prinzip und Grundrecht unserer Verfassung dar. Sie ist unantastbar und kann als Grundnorm auch nicht geändert werden. Soziale Grundrechte sind im Gegensatz dazu in dem Grundgesetz kaum aufgenommen worden. Deutschland ist zwar laut Verfassung ein Sozialstaat. Dieser ist aber nicht ausreichend bestimmt und vor allem nicht durch individuelle Rechte unterfüttert.

Katja Kipping: Ganz genau. Und dieser Mangel im Grundgesetz spiegelt natürlich tatsächliche gesellschaftliche Missstände wider: Das Sozialstaatsprinzip wird heute in der politischen Praxis weitgehend ignoriert. Täglich erleben wir Sozialabbau und die zunehmende Exklusion von Menschen, zum Beispiel Langzeiterwerbslosen, Flüchtlingen, Menschen mit Behinderungen oder Alleinerziehenden. Die Festschreibung Sozialer Grundrechte im Grundgesetz will soziale Kämpfe durch einklagbare Rechtsansprüche stärken.

Azize Tank: Ich möchte dabei erinnern, dass das Grundgesetz als Reaktion auf die verheerenden Erfahrungen des deutschen Faschismus entstand. Gedacht war das Grundgesetz zunächst nur als Provisorium, bis die deutsche Teilung überwunden ist. Auch aus diesem Grund klafft bei den Sozialen Grundrechten leider eine Lücke. So war es bislang in Deutschland der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überlassen, konkrete Ansprüche aus dem im Grundgesetz nicht weiter bestimmten Sozialstaatsprinzip herzuleiten. Dies ist aber keine verlässliche Basis für soziale Absicherung. Fast 70 Jahre nach der Verabschiedung des Grundgesetzes ist es auch Zeit für eine Anpassung an die gesellschaftspolitischen Entwicklungen und erreichten internationalen sozialen Standards.

Aus völkerrechtlicher Perspektive ist die Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz nämlich längst überfällig. Die Generalversammlung der UN hat bereits 1966 im UN-Sozialpakt soziale Menschenrechte zu gleichberechtigten Rechten neben bürgerlichen und politischen Rechten rechtsverbindlich geregelt.

Das Fachgespräch, zu dem Sie am Donnerstag einladen, ist ja nicht Ihr erster Schritt in dieser Sache. Was hat Ihre Fraktion bislang schon unternommen, um sozialen Rechten mehr Gewicht zu verleihen?

Katja Kipping: Es gibt eine lange Tradition im linken Denken, dass Demokratie und soziale Gerechtigkeit soziale Rechte der Menschen voraussetzen. Dieser Tradition fühlt sich DIE LINKE verpflichtet. Wir haben stets versucht, Soziale Grundrechte zu stärken. In der 16. Legislaturperiode haben wir eine entsprechende Initiative zur Änderung des Grundgesetzes erarbeitet. Mit dem aktuellen Vorstoß wollen wir an diese Vorarbeiten anknüpfen und sie fortentwickeln.

Azize Tank: Menschenrechte müssen durch verlässliche rechtliche Verfahren abgesichert werden. In dieser Wahlperiode habe ich gemeinsam mit meinem Fraktionskollegen Andrej Hunko einen Antrag zur revidierten Europäischen Sozialcharta erarbeitet und eine Anhörung im Europaausschuss dazu einberufen. Das Ergebnis ist erfreulich. Die Bundesregierung hat angekündigt, noch in dieser Legislaturperiode endlich die revidierte Europäische Sozialcharta ratifizieren und damit die alte Sozialcharta von 1961 auf den Stand der aktuellen Entwicklungen bringen zu wollen.
Parallel bemühe ich mich um die Unterzeichnung und Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt. Denn Deutschland hat dieses Protokoll leider immer noch nicht unterzeichnet. Das ermöglicht aber, nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges eine Beschwerde an den zuständigen UN-Ausschuss einzureichen. Gemeinsam mit meiner Kollegin Annette Groth haben wir dazu einen Antrag erarbeitet und mit der Fraktion Bündnis90/Die Grünen fraktionsübergreifend eingebracht. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Bundesregierung hier endlich bewegt.

Katja Kipping, Wenn wir die Facetten des Armutsberichts betrachten: Wie würde die Festschreibung sozialer Rechte helfen, Missstände zu beheben?

Katja Kipping: Der Armutsbericht macht deutlich, dass es in Deutschland weiterhin dramatische Defizite im Bereich Sozialer Rechte gibt. Statt sie angemessen zu gewährleisten, werden sie täglich mit Füßen getreten. Die soziale Ungleichheit nimmt zu: Auf der einen Seite gibt es immer mehr Reichtum, auf der anderen steigt die Zahl der Armen. Noch immer leben bei uns, in einem der reichsten Länder der Welt, 12,5 Millionen Menschen in (Einkommens-)Armut. Fast ein Viertel unserer Kinder wachsen in armutsgefährdeten Familien oder in Hartz-IV-Bezug auf. Alleinerziehende und Menschen mit Migrationshintergrund sind besonders betroffen.

Was würde eine Grundgesetzänderung den betroffenen Menschen denn konkret bringen?

Katja Kipping: Natürlich ist nicht damit zu rechnen, dass sich durch eine Grundgesetzesänderung an diesem – politisch gezielt herbeigeführten – Zustand sofort etwas verändern würde. Hier gilt aber: Der Kampf für die Stärkung sozialer Grundrechte hebt die soziale Frage auf die politische Agenda. Die Frage: In welcher Gesellschaft wollen wir eigentlich leben? wird in den Vordergrund gerückt. In welcher Gesellschaft wollen wir leben: in einer, die Unsicherheit und Prekarität fördert und als Mittel der Mobilmachung für ökonomische Interesse missbraucht oder in einer angstfreien Gesellschaft, in der die Menschen sich wechselseitig als Freie und Gleiche anerkennen?

Die Auseinandersetzung um die Sozialen Grundrechte ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung: Durch die Ausgestaltung als Grundrechte wären soziale, kulturelle und wirtschaftliche Rechte in den Verfassungsrang erhoben und könnten unmittelbar mit einer Verfassungsbeschwerde von allen, die bei uns leben, eingeklagt werden. Dabei käme es nicht drauf an, ob jemand die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder nicht. Ausdrücklich fordern wir die Festschreibung sozialer Grundrechte als allgemeine Menschenrechte, die somit für alle gelten und nicht etwa nur für Deutsche.
Müsste sich dafür nicht auch gesellschaftlich etwas ändern? Wie hilft Ihr Vorhaben denen, die sich – etwa in Erwerbsloseninitiativen – für soziale Rechte stark machen? Graben Sie denen mit Ihrem Vorhaben nicht das Wasser ab?

Azize Tank: Konsequente Armutsbekämpfung hebt nicht nur auf die Beseitigung wirtschaftlicher Mängelzustände ab, sondern bezieht die betroffenen Menschen als handelnde Akteure mit ein. Daher muss unser Vorhaben in enger Zusammenarbeit mit außerparlamentarischen Initiativen und Betroffenengruppen erfolgen. Das bedeutet, dass rechtspolitische Fragen bezüglich des Grundgesetzes nie von sozialen, kulturellen und zivilgesellschaftlichen Fragen entkoppelt werden dürfen. Mit anderen Worten: Wer über Recht spricht, darf die politische Praxis und das gesellschaftliche Kräfteverhältnis nicht aus dem Blick verlieren. Es ist ja auch kein Zufall, dass in Deutschland bislang keine Sozialen Grundrechte in der Verfassung stehen, wie Katja gerade hervorgehoben hat. Das geltende Recht bringt die bestehenden Herrschaftsverhältnisse zum Ausdruck. Es reicht deshalb nicht, einfach Gleichberechtigung zu fordern, wenn die gesellschaftlichen Verhältnisse Ungerechtigkeit hervorbringen. Wir wollen deshalb nicht die Gleichheit unter den Bedingungen der Ungerechtigkeit. Wir wollen nicht die Integration in einen prekären Arbeitsmarkt, sondern die Abschaffung eines Marktes, der Armut fördert. Die Einforderung Sozialer Grundrechte muss immer mit Gesellschaftskritik einhergehen. Sozialstaatliche Leistungen und Soziale Sicherheit dürfen nicht weiter auf den Markt ausgelagert werden. Sie müssen vom Staat garantiert werden. Sonst ist alles Gerede vom Sozialstaat nichts wert.

Sehen Sie denn eine realistische Chance, für das Projekt auch im Parlament Mehrheiten zu finden?

Katja Kipping: Dass die Bundesregierung unserem Antrag zustimmt, ist natürlich unwahrscheinlich. Dazu müsste sie ihre gesamte bisherige Politik infrage stellen. Das ist leider nicht zu erwarten. Um dieses Anliegen umzusetzen benötigen wir eine Umkehr der derzeitigen gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse. Deshalb möchten wir gemeinsam, für Menschen und Initiativen auch mit diesem Gesetzentwurf einen Vorschlag zur weiteren Diskussion vorlegen. Wir werden nicht locker lassen, sondern immer wieder die Forderung nach Sozialen Menschenrechten erheben und den Verantwortlichen für eine unsoziale Politik vorhalten. Es ist ja möglich, dass sich die Zeiten ändern. Wir werden jedenfalls weiterhin für Soziale Rechte kämpfen – auf der Straße und im Parlament.

Quelle: linksfraktion.de, 29. Februar 2016

 

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN:

Antrag „Doppelstandards beenden – Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt zeichnen und ratifizieren“ (BT-Drs. 18/4332)

Antrag „50 Jahre Europäische Sozialcharta – Deutschlands Verpflichtungen einhalten und die Sozialcharta weiterentwickeln“ (BT-Drs. 18/4092)

Interview „Soziale Menschenrechte: Deutschland ist Schlusslicht“