Spezifische Altersarmut Ost durch Korrektur der Rentenüberleitung beheben (BT-Drs.18/1644)

Die Überleitung der Alterssicherungssysteme der DDR in das bundesdeutsche Recht Anfang der 1990er Jahre war eine große und komplexe Aufgabe. Allerdings gibt es zahlreiche Menschen, die das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG)
einschließlich des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) als Geringschätzung ihrer Lebensleistung ansehen. Ursächlich dafür ist, dass verschiedene DDR-Regelungen nur vorübergehend weiter galten, dass Lücken bei der Überführung entstanden und dass zugesagte Ansprüche teilweise liquidiert wurden.

Spezifische Altersarmut Ost durch Korrektur der Rentenüberleitung beheben (Bt-Drs.18/1644)