Tag der Befreiung muss gesetzlicher Gedenktag werden (BT-Drs. 18/4333)

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um – dem BeispielMecklenburg-Vorpommerns
folgend – dem 8. Mai, an dem im Jahr 1945 auch die Befreiung der deutschen Bevölkerung von der Nazi-Diktatur erfolgte, als Tag der Befreiung den Status eines gesetzlichen Gedenktages zu verleihen.

Der 8. Mai 1945 war für Millionen Menschen ein Tag der Hoffnung und Zuversicht. „Der 8. Mai war ein Tag der Befreiung. Er hat uns alle befreit von dem menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft“, erklärte Altbundespräsident Richard von Weizsäcker am 8. Mai 1985 anlässlich des 40. Jahrestages der Beendigung des Zweiten Weltkrieges.

Trotz dieser klaren Aussage des Altbundespräsidenten ist die Bewertung des 8. Mai bis heute umstritten, wird seine Bedeutung als Tag der Befreiung nicht allgemein anerkannt. Auch diese Unterschiedlichkeit der Bewertung bietet die Chance, einen lebendigen Gedenktag zu etablieren, der sich nicht in Symbolen und Ritualen erschöpft, sondern zu streitbaren öffentlichen Diskussionen Anlass gibt.

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass in absehbarer Zeit keine Zeitzeugen der NS-Vergangenheit mehr berichten können, ist die Etablierung eines gesellschaftspolitische Diskussionen anregenden Gedenktages von besonderer Bedeutung.

Ein Datum von so herausragender historischer Bedeutung sollte angemessen gewürdigt werden. Der bevorstehende 70. Jahrestag der Befreiung am 8.Mai 2015 ist ein geeigneter Anlass, diesen Tag zum gesetzlichen Gedenktag zu erklären und damit dem Beispiel Mecklenburg- Vorpommerns zu folgen.

Tag der Befreiung muss gesetzlicher Gedenktag werden (BT-Drs. 18/4333)