Medizinische Versorgung für Asylsuchende und Geduldete diskriminierungsfrei sichern (BT-Drs. 18/5370)

Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten eine medizinische Versorgung grundsätzlich nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Diese weitreichende Beschränkung der Gesundheitsversorgung verletzt das Menschenrecht auf Gesundheit, das über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und andere internationale Abkommen garantiert ist. Es widerspricht auch dem Grundrecht der Menschenwürde sowie dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes. Denn diese Grundsätze gelten für alle hier lebenden Menschen, ungeachtet der Nationalität oder des Aufenthaltsstatus.

Änderungsantrag zum zum Präventionsgesetz – Gesundheitsförderung in den Lebenswelten (BT-Drs. 18/5265)

Eine wirksame Gesundheitsförderung muss vor allem die sozial bedingte gesundheitliche Ungleichheit bekämpfen (Charta von Ottawa, Jakarta u.a.). Gesundheitsförderung und nichtmedizinische Primärprävention müssen als gesamtgesellschaftliche Aufgaben anerkannt und ausgestaltet werden. Sie sollen die Gesundheit der gesamten Bevölkerung verbessern, aber vor allem dazu beitragen, die sozial-, geschlechts-, behinderungs- und migrationsbedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen zu verringern.

Kleine Anfrage – Rassismus in Deutschland vor dem Ausschuss der Vereinten Nationen (BT-Drs. 18/5199)

„Anschläge auf Asylbewerberheime, Pegida-Demos, Diskriminierung von Migranten – Deutschland muss sich von den UN fragen lassen, was es 70 Jahre nach dem Ende der Nazi-Herrschaft gegen den Rassismus tut“ (www.stuttgarterzeitung.de/inhalt.un-ausschuss-in-genf-deutschland-will-rassismus-staerkerbekaempfen.d68e5741-3265-47a8-891c-fdb11c554d73.html). Diese Frage stellt sich nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer hohen Zahl von politisch rechts, rassistisch und antisemitisch motivierten Gewalttaten (siehe z. B. Bundestagsdrucksachen 18/4859 und 18/4858) sowie eines deutlichen Anstiegs von Angriffen gegen Flüchtlingsunterkünfte (www.netz-gegen-nazis.de/artikel/chronikzu-angriffen-und-hetze-gegen-fl%C3%BCchtlinge-2015-9992).

Das muss drin sein

Das muss drin sein

Befristung und Leiharbeit stoppen! Mindestsicherung ohne Sanktionen statt Hartz IV! Arbeit umverteilen statt Dauerstress und Existenzangst! Wohnung und Energie bezahlbar machen! Mehr Personal für Bildung, Pflege und Gesundheit! Die Bundestagsfraktion beteiligt sich aktiv an der Kampagne DAS MUSS DRIN SEIN.

Entgeltgleichheit gesetzlich durchsetzen (BT-Drs. 18/4933)

Die gesetzlichen Vorgaben für das Gebot der Entgeltgleichheit existieren schon lange:

Nach Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 GG muss der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken.

Art. 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU-Grundrechte-Charta) besagt, dass die Gleichheit von Männern und Frauen auch im Bereich des Arbeitsentgelts sicherzustellen ist.