Generalunternehmer haftbar – Verantwortung übernehmen

Die Bundesregierung bestätigt die Haftung von Generalunternehmen gegenüber Arbeiterinnen und Arbeitern nachgeordneter Unternehmer bzw. Subunternehmer, wenn diese ihren Arbeitgeberverpflichtungen nicht nachkommen. Dabei ist es unerheblich, ob der direkte Arbeitgeber zahlungsunwillig oder –fähig ist. Nach § 14 AEntG, Haftung des Auftragsgebers, ist die Verantwortung gegenüber den Beschäftigten auf die gesamte Auftragskette auszulegen“, so Azize Tank, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE, bezüglich der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage zu Missständen beim Bau der „Mall of Berlin“ in Bezug auf Leih- und Werkverträge und die Anwendung des § 14 AEntG in der Praxis.

Flüchtlinge willkommen heißen – Für einen grundlegenden Wandel in der Asylpolitik (BT-Drs. 18/3839)

DIE LINKE fordert einen grundlegenden Wandel in der Asylpolitik: Weg von einer Politik der Abschreckung und Des-Integration, hin zu einer offenen und menschenwürdigen Aufnahme und schnellen Integration von Flüchtlingen. Der Bund soll für die Kosten der Aufnahme Asylsuchender aufkommen, denn dies ist eine internationale Verpflichtung, die die Kommunen überfordert. Die derzeitigen Mängel bei der Aufnahme befördern zudem gefährliche rassistische Ablehnungen.

Bildungsverantwortung gemeinsam wahrnehmen – Konsequenzen aus dem Bildungsbericht ziehen (BT-Drs. 18/3728)

Der Antrag greift die im Bildungsbericht vorgetragene Kritik am bundesdeutschen Bildungssystem auf und fordert von der Bundesregierung einen deutlichen Beitrag zum Abbau der Defizite insbesondere bei der Umsetzung von Inklusion in allen Bildungsbereichen und bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für Bildungsarbeit in Ländern und Kommunen (Finanzausstattung, Rechtsansprüche, Abschaffung Kooperationsverbot).

Bundesverantwortung wahrnehmen – Kommunen bei Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sofort helfen und Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Leistungsberechtigte schrittweise übernehmen (BT-Drs. 18/3573)

Immer weitere Konfliktherde in der ganzen Welt führen dazu, dass mehr Flüchtlinge auch in Deutschland Schutz suchen. Es ist völker- und
verfassungsrechtliche Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland, Flüchtlinge und Asylsuchende aufzunehmen. Auf Kommunen und Länder
kommen dadurch jedoch Kosten zu, die sie mit den für sie bislang zur Verfügung stehenden Finanzmitteln nicht schultern können. Es ist schnellstens eine menschenwürdige und sozial integrierte Unterbringung, Betreuung und Versorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende in den Städten und Gemeinden bereitzustellen.

Entwicklungsstand und Umsetzung des Inklusionsgebotes in der Bundesrepublik Deutschland (BT-Drs. 18/3460)

Die UN-Konvention (UN – United Nations) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) trat am 26. März 2009 in der Bundesrepublik Deutschland rechtsverbindlich in Kraft. Damit gingen der Bund und die Bundesländer die allgemeinen Verpflichtungen (Artikel 4 Absatz 1 UN-BRK, Schattenübersetzung des NETZWERK ARTIKEL 3 e. V.) ein, „die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern.