Doppelstandards beenden – Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt zeichnen und ratifizieren (BT-Drs. 18/4332)
Der Deutsche Bundestag bekräftigt die Verantwortung der Bundesregierung, die Menschenrechtsarbeit in Deutschland zu stärken und sich international für eine Durchsetzung der Menschenrechte einzusetzen. Dies beinhaltet nicht nur die Forderung der Einhaltung der Menschenrechte in anderen Ländern, sondern vor allem eine vollständige Umsetzung vorhandener Menschenrechtsverträge in Deutschland und die Ratifikation ausstehender Verträge seitens der Bundesregierung, wie des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt.