Kleine Anfrage – Mögliche Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (BT – Drs. 18/5831)

Anders als die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sind die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) von der Höhe der Verzinsung ihrer Anlagen abhängig. Denn für jede privat Krankenversicherte und jeden privat Krankenversicherten müssen Alterungsrückstellungen in einer gewissen Höhe angespart werden, um das höhere Krankheitsrisiko und damit höhere Beiträge durch Alterung abzufedern. Von der Höhe des Rechnungszinses hängt ab, wie hoch der Beitrag in jüngeren Jahren sein muss, damit die angestrebte Höhe der Alterungsrückstellungen erreicht werden kann.

Kleine Anfrage – Abwerbung von Arbeitskräften zur Pflege aus der Republik Moldau (BT – Drs. 18/5699)

Die Abwerbung von Fachkräften aus anderen Staaten ist umstritten, da diese Fachkräfte in ihren Herkunftsländern oft noch dringlicher gebraucht werden als in der Bundesrepublik Deutschland. Bei grundsätzlicher Anerkennung der Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt die Kritik an gezielter Abwerbung besonders für Fachkräfte im Gesundheitssektor, z. B. für Pflegekräfte, da diese unverzichtbare Beiträge zur Sicherung des Daseins und des Menschenrechtes auf Gesundheit leisten.

Korruption im Gesundheitswesen effektiv bekämpfen (BT-Drs. 18/5452)

Patientinnen und Patienten müssen darauf vertrauen können, dass die Leistungen im Gesundheitswesen zuallererst ihrem Wohl dienen. Dieses Vertrauen wird beschädigt, wenn der Eindruck entsteht, dass die Interessen Dritter bedient werden oder die persönliche Bereicherung der Behandelnden im Mittelpunkt stehen. Zusätzlich kann die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) durch die Wahl einer unnötig teuren Methode oder Produkts geschädigt werden. Beide Güter sind besonders schützenswert und rechtfertigen eine spezielle Strafnorm, die Angehörige von Heilberufen in ihrer fachlichen Unabhängigkeit stärkt.

Medizinische Versorgung für Asylsuchende und Geduldete diskriminierungsfrei sichern (BT-Drs. 18/5370)

Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten eine medizinische Versorgung grundsätzlich nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Diese weitreichende Beschränkung der Gesundheitsversorgung verletzt das Menschenrecht auf Gesundheit, das über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und andere internationale Abkommen garantiert ist. Es widerspricht auch dem Grundrecht der Menschenwürde sowie dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes. Denn diese Grundsätze gelten für alle hier lebenden Menschen, ungeachtet der Nationalität oder des Aufenthaltsstatus.

Versorgungsqualität und Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern verbessern – Bedarfsgerechte Personalbemessung gesetzlich regeln (BT-Drs. 18/5369)

In den deutschen Krankenhäusern herrscht Pflegenotstand. Immer weniger Pflegekräfte müssen immer mehr Patientinnen und Patienten versorgen. Durch Arbeitsverdichtung und massiven Personalmangel entstehen eine Überbelastung der Pflegekräfte und eine pflegerische Unterversorgung der Patientinnen und Patienten, die von fehlender Zuwendung bis hin zu „gefährlicher Pflege“ reicht. Die Sicherheit der Patientinnen und Patienten wird damit genauso gefährdet wie die körperliche und seelische Gesundheit der Pflegekräfte.