Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf für strukturelle Veränderungen in Behindertenpolitik!

Die Bundesregierung missachtet Empfehlungen des UN-Ausschusses zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Nach den Empfehlungen muss Menschen mit Beeinträchtigung in Deutschland der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet und bestehende Diskriminierungen bei der Eingliederung abgeschafft werden. Die Bundesregierung weigert sich, die Schlussfolgerungen des Ausschusses infolge der ersten Individual-Beschwerde im Fall Gröninger vs. Deutschland anzuerkennen und sieht ‚keinen Bedarf für strukturelle Änderungen‘ der Gesetze und Rechtspraxis.