Alle Flüchtlinge willkommen heißen – Gegen eine Politik der Ausgrenzung und Diskriminierung (BT – Drs. 18/6190)

Auf dem so genannten Flüchtlingsgipfel vom 24. September 2015 wurde die Chance für eine faire und gerechte Asyl-Aufnahmepolitik vertan. In der Bevölkerung gibt es eine breite Unterstützung für Schutzsuchende und viele zivilgesellschaftliche Initiativen, die den geflüchteten Menschen tagtäglich ein offenes Willkommen bereiten. Die Bundeskanzlerin erklärte zu Recht, Deutschland solle ein freundliches Gesicht im Umgang mit Flüchtlingen zeigen. Doch die Botschaft desvon ihr maßgeblich mit verantworteten Beschlusses vom 24. September 2015 ist eine andere: Die Bundesregierung setzt wieder vermehrt auf eine Politik der Abschreckung und Entrechtung und auf eine Einteilung der Asylsuchenden in vermeintlich ‚gute‘ und ‚schlechte‘ Flüchtlinge. Nicht zuletzt warnen die beiden Kirchen in Deutschland vor einer solchen stigmatisierenden Unterscheidung in Personen mit und ohne Bleiberechtsperspektive (Gemeinsame Stellungnahme vom 23. September 2015). Das Asylrecht ist ein individuelles Grund- und Menschenrecht, das eine diskriminierende Ungleichbehandlung verbietet. Ob Flüchtlinge eine Bleiberechtsperspektive haben, hängt entscheidend von den gesetzlichen Regelungen und davon ab, ob ihnen Integrationschancen eröffnet werden oder nicht. Eine Politik der Ausgrenzung und Entrechtung ganzer Flüchtlingsgruppen verstärkt bestehende Vorurteile, indem suggeriert wird, dass gegen einen angeblich verbreiteten Asylmissbrauch harte Maßnahmen erforderlich seien. Das ist nicht zuletzt angesichts der dramatisch gestiegenen, rassistisch motivierten Angriffe auf Flüchtlinge und Flüchtlingsheime unverantwortlich.

Schriftliche Frage zur Vereinbarkeit der EuGH-Entscheidung mit Sozialen Grundrechten: Existenzminimum darf nicht verweigert werden! Auch nicht nach dem EuGH Urteil

Die Gewährleistung Sozialer Grund- und Menschenrechte ist eine unabdingbare Voraussetzung für ein würdiges Leben. Nach dem EuGH Urteil vom 15.09 in der Rechtssache Jobcenter Berlin Neukölln /Familie Alimanovic [C-67/14] zum unionskonformen Ausschluss von in Deutschland lebenden und arbeitssuchenden Unionsbürger_innen von SGB II- Leistungen, gibt sich Bundesregierung in der Antwort auf eine schriftliche Frage von Azize Tank unwissend ihren aus dem UN-Sozialpakt, der UN-Kinderrechtskonvention sowie der Europäischen Sozialcharta hervorgehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen.

Änderungsantrag zum Präventionsgesetz – Sozial bedingte gesundheitliche Ungleichheit (BT-Drs. 18/5264)

Eine wirksame Gesundheitsförderung muss vor allem die sozial bedingte gesundheitliche Ungleichheit bekämpfen (Charta von Ottawa, Jakarta u.a.). Gesundheitsförderung und nichtmedizinische Primärprävention müssen als gesamtgesellschaftliche Aufgaben anerkannt und ausgestaltet werden. Sie sollen die Gesundheit der gesamten Bevölkerung verbessern, aber vor allem dazu beitragen, die sozial-, geschlechts-, behinderungs- und migrationsbedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen zu verringern.

Das Mittelmeer darf nicht zum Massengrab werden – Für eine Umkehr in der EU-Asylpolitik (BT-Drs. 18/4838)

Der Bundestag drückt sein Entsetzen darüber aus, dass die Regierenden der EU-Mitgliedstaaten auf ihrem Sondergipfel vom 23. April 2015 selbst nach dem bislang größten Schiffsunglück im Mittelmeer mit mindestens 800 toten Flüchtlingen keine Umkehr in der EU-Asylpolitik beschlossen haben. Alle diesbezüglichen Appelle von Flüchtlingsverbänden, Menschenrechtsorganisationen, Kirchen, UN-Verantwortlichen und aus der Politik blieben ungehört. Die erschreckende Zahl von bislang mehr als 25.000 Ertrunkenen im Mittelmeer wird deshalb weiter ansteigen. Pro Asyl sprach zu Recht von einem „Gipfel der Schande“, die Politik der Abwehr und Abschreckung von Flüchtlingen werde fortgesetzt.