Konferenz: 50 Jahre UN-Sozialpakt – Wo bleiben die Sozialen Grundrechte?

Am 28. Oktober 2016 fand in der Thüringischen Landesvertretung unter Schirmherrschaft der Landesgruppe Thüringen der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag eine Konferenz der Linksfraktion im Bundestag und der Rosa-Luxemburg-Stiftung „50 Jahre UN-Sozialpakt – Wo bleiben die Sozialen Grundrechte? – Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz“ statt.

Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte, oder kurz Soziale Menschenrechte, wurden bereits 1966 von den Vereinten Nationen als den bürgerlich-politischen Menschenrechten wie Presse- und Versammlungsfreiheit ebenbürtige Menschenrechte verabschiedet. Zu den Sozialen Menschenrechten gehören z.B. das Recht auf Arbeit; das Recht auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen; das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard; das Recht auf bestmögliche körperliche und geistige Gesundheit sowie auf Diskriminierungsfreiheit.

50 Jahre UN-Sozialpakt – Wo bleiben die Sozialen Grundrechte? – Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz!

Ein Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt, ermöglicht nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges die Einreichung einer Beschwerde an den zuständigen UN-Sozialausschuss. Obgleich sich Deutschland international für die Entstehung des Fakultativprotokolls engagiert hat, unterzeichnet und ratifiziert die Bundesregierung das Protokoll nicht.

Im Grundgesetz sind soziale Grundrechte bislang nicht explizit benannt oder konkretisiert. Vor diesem Hintergrund möchten wir bei dieser Internationalen Konferenz eine Bestandsaufnahme vornehmen und mit Vertreterinnen und Vertretern Sozialer Bewegungen über die Notwendigkeit und die Möglichkeit der Aufnahme sozialer Grundrechte in das Grundgesetz diskutieren.

Gerechtigkeitslücke bei den Ghetto-Renten schließen – Subsidiäre, lückenfüllende, mindestens fünfjährigen Wartezeit im ZRBG schaffen

Gerechtigkeitslücke bei den Ghetto-Renten schließen – Subsidiäre, lückenfüllende, mindestens fünfjährigen Wartezeit im ZRBG schaffen

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir eine Schutzlücke des ZRGB schließen. Es war der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers mit dem 2002 verabschiedeten ZRBG, alle NS-Verfolgten, die in einem von Deutschen eingerichteten Ghetto, auf Grund eines eigenen Willensentschlusses entgeltlich beschäftigt waren, in die deutsche Rentenversicherung einzubeziehen. Es war auch der ausdrücklich erklärte politische Wille aller Mitglieder des Deutschen Bundestages, mit dem ZRBG zugunsten von Verfolgten, die alle bereits das für die Regelaltersrente geltende Alter von 65 Jahren – teils erheblich – überschritten haben, im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung Neuland zu betreten, wobei von bestimmten Grundsätzen im Bereich der Anerkennung von rentenrechtlichen Zeiten abgewichen werden sollte. Dies schlug sich in dem damaligen Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis90/Die Grünen und FDP und dem Entwurf der PDS nieder.

Flucht ist kein Verbrechen!

„Jeder Menschen hat das Recht auf ein Leben ohne Gewalt und Verfolgung! Weltweit befinden sich 65. Millionen Menschen auf der Flucht. Die Hauptlast bei der Aufnahme von Flüchtlingen tragen dabei vor allem arme Länder: 80 Prozent aller Flüchtlinge werden von sogenannten Entwicklungsländern aufgenommen. Aufgrund der europäischen Abschottungspolitik sind allein im Jahr 2015 über 3.600 Menschen bei dem Versuch in die EU zu kommen im Mittelmeer ertrunken. Das ist ein Armutszeugnis der Europäischen Union.“, erklärt Azize Tank, MdB, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE. anlässlich des Internationalen Tages des Flüchtlings.