Konferenz: 50 Jahre UN-Sozialpakt – Wo bleiben die Sozialen Grundrechte?

Am 28. Oktober 2016 fand in der Thüringischen Landesvertretung unter Schirmherrschaft der Landesgruppe Thüringen der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag eine Konferenz der Linksfraktion im Bundestag und der Rosa-Luxemburg-Stiftung „50 Jahre UN-Sozialpakt – Wo bleiben die Sozialen Grundrechte? – Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz“ statt.

Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte, oder kurz Soziale Menschenrechte, wurden bereits 1966 von den Vereinten Nationen als den bürgerlich-politischen Menschenrechten wie Presse- und Versammlungsfreiheit ebenbürtige Menschenrechte verabschiedet. Zu den Sozialen Menschenrechten gehören z.B. das Recht auf Arbeit; das Recht auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen; das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard; das Recht auf bestmögliche körperliche und geistige Gesundheit sowie auf Diskriminierungsfreiheit.