Ungerechtigkeiten bei Mütterrente in Ostdeutschland und beim Übergangszuschlag beheben (BT-Drs. 18/4972)

Mit dem Rentenversicherungsleistungsverbesserungsgesetz wird die Erziehung vor 1992 geborener Kinder, die bisher mit einem Entgeltpunkt in der Rente berücksichtigt wurde, künftig mit zwei Entgeltpunkten honoriert (die so genannte „Mütterrente“). Allerdings werden Frauen, die ihre Kinder in Ostdeutschland geboren haben, auch weiterhin gegenüber westdeutschen Müttern benachteiligt. Während Frauen pro Kind im Westen ab dem 1. Juli 2015 29,21 Euro mehr Bruttorente im Monat erhalten, sind es im Osten lediglich 27,05 Euro. Den betroffenen ostdeutschen Müttern ist diese Ungleichbehandlung nicht mehr vermittelbar. Jedes Kind muss der Gesellschaft gleich viel wert sein, und zwar unabhängig von seiner geografischen Herkunft. Dies gilt selbstverständlich auch für die Bewertung der bereits anerkannten und zukünftigen Kindererziehungszeiten.

Ungerechtigkeiten bei Mütterrente in Ostdeutschland und beim Übergangszuschlag beheben (BT-Drs. 18/4972)