Verbot von Fracking in Deutschland (BT-Drs. 18/4810)

In Deutschland wurden zahlreiche Erlaubnisse zur Aufsuchung sogenannter unkonventioneller Erdgas- und Erdölvorkommen vergeben. In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben verschiedene Energiekonzerne sogar Aufsuchungserlaubnisse für weitaus mehr als die Hälfte der Landesoberfläche. Unternehmen erhoffen sich große Gewinne durch die Ausbeutung dieser Ressourcen. Diese Gasvorkommen – Kohleflözgas, Schiefergas und Tightgas – sind im Gegensatz zu konventionellem Erdgas in dichtem Gestein eingeschlossen. Um das im Gestein gebundene Erdgas zu fördern, wird das riskante Verfahren des Hydraulic Fracturing, kurz Fracking, angewandt. Dabei wird eine mit gefährlichen Chemikalien versetzte Flüssigkeit mit hohem Druck in die Tiefe gepumpt, um das gastragende Gestein aufzubrechen und künstliche Risse zu schaffen.

Antrag Verbot von Fracking in Deutschland (BT-Drs. 1804810)

 

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN:

Antwort auf die Kleine Anfrage  ”Die Bedrohung sozialer Menschenrechte bei der Förderung von Schiefergas durch Fracking-Verfahren und die Verantwortung Deutschlands” (BT-Drs. 18/3821)