Kleine Anfrage – Stellenwert der beruflichen Weiterbildung in der Arbeitsförderung (BT -Drs. 18/5112)
In den zurückliegenden Jahren hat trotz der Debatte um zunehmende Fachkräfteengpässe die berufliche Weiterbildung der Arbeitsförderungen einen enormen Bedeutungsverlust erlitten. In der Anhörung des Deutschen Bundestages zum Thema „Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit“ haben Sachverständige von der Arbeitsmarktpolitik einen stärkeren Beitrag zur Qualifizierung von Arbeitslosen eingefordert. Eine Studie zeigt, dass Weiterbildung bei Erwerbslosen zu einer besseren Integration und zugleich zu höheren Verdiensten führt (IAB-Kurzbericht 8/2015).
Kleine Anfrage – Stellenbesetzung durch befristet Beschäftigte im Zuge der Erhöhung der Kassensicherheit in der Leistungsgewährung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (BT-Drs. 18/5042)
Im Zusammenhang mit der Handlungsanweisung HEGA 12/14-15 zur Erhöhung der „Kassensicherheit in den IT-Verfahren“ wurden Ermächtigungen für 400 befristete Stellen angemeldet, um den Mehraufwand abzudecken, der durch die durchgängige Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips entsteht. Dazu wurde der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages auch von der Bundesregierung unterrichtet (siehe Ausschussdrucksache 18(11)304).
Kleine Anfrage – 70 Jahre Potsdamer Abkommen (BT-Drs. 18/5033)
Schon während des Krieges hatten die wichtigsten Anti-Hitler-Koalitionäre, die UdSSR, Großbritannien und die USA, in Teheran (28. November bis 1. Dezember 1943) und Jalta (4. bis 11. Februar 1945) über die Zukunft Deutschlands nach dem Sieg über das nazistische Deutschland beraten.
Kleine Anfrage – Folgen des Wettbewerbs durch die Pflicht zu Angeboten Hausarztzentrierter Versorgung nach § 73b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch(BT-Drs. 18/5021)
Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) im Jahr 2004 wurden die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) verpflichtet, ihren Versicherten Angebote zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V; HzV) zu unterbreiten (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/15/015/1501525.pdf). Die Regelung wurde mehrfach modifiziert, insbesondere im Jahr 2007 mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, im Jahr 2009 mit dem GKV-Organisationsweiterentwicklungsgesetz, im Jahr 2010 mit dem GKV-Finanzierungsgesetz und im Jahr 2014 mit dem 14. SGB V-Änderungsgesetz. Die gesetzliche Pflicht zum Vertragsabschluss versetzte die Krankenkassen in eine wenig vorteilhafte Verhandlungsposition und die Verträge gingen in der Folge mit erheblichen Mehrausgaben einher, während die Versorgungsqualität eher abnahm und die Zahl der Facharztbesuche eher zunahm (www.medical-tribune.de/home/news/artikeldetail/ hausarztmodelle-sind-bisher-weitgehend-wirkungslos.html). Krankenkassen monierten, sie würden „damit gezwungen, Verträge umzusetzen, die aus ihrer Sicht unwirtschaftlich sind“ (www.aerzteblatt.de/archiv/79865/HausarztzentrierteVersorgung-Attraktivitaet-auf-die-Probe-gestellt). In der Folge wurde explizit die Pflicht, den Grundsatz der Beitragssatzstabilität zu berücksichtigen und damit eine Wirtschaftlichkeitsklausel eingeführt. Mehrausgaben müssen seitdem durch Einsparungen oder Effizienzsteigerungen gegenfinanziert werden.
Kleine Anfrage – Entwicklung der Leiharbeit (BT-Drs. 18/4941) Nachfrage auf Antwort der BR (BT-Drs 18/4786)
In der Kleinen Anfrage „Entwicklung der Leiharbeit“ auf Bundestagsdrucksache 18/4619 wurde nach den Einsatzbranchen von Leiharbeitskräften gefragt. Die Bundesregierung hat daraufhin auf Bundestagsdrucksache 18/4786 geantwortet, dass ihr darüber keine Daten vorliegen.