Mündliche Frage zu Maßnahmen der Bundesregierung zur Operationalisierung der sozialen Menschenrechte seit der Verabschiedung der revidierten Europäischen Sozialcharta (nr. 78)

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Verabschiedung der revidierten Europäischen Sozialcharta durch den Europarat im Jahr 1996 im Hinblick auf eine zügige Ratifikation der Charta durch die Bundesrepublik Deutschland ergriffen, um die darin verbriefen sozialen Menschenrechte zu operationalisieren?

Mündliche Frage zu Maßnahmen der BR zur Operationalisierung der sozialen Menschenrechten durch Ratifikation des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt (Nr. 77)

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Veröffentlichung ihres 8. Menschenrechts-Bericht im Jahre 2008, im Hinblick auf die Operationalisierung der sozialen Menschenrechte durch Ratifikation des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt ergriffen, welches die Gleichrangigkeit sozialer Menschenrechte auch hinsichtlich der internationalen Durchsetzbarkeit durch ein Individualbeschwerdeverfahren von Einzelpersonen nach Ausschöpfung nationaler rechtlicher Möglichkeiten vorsieht und die Bundesregierung bereits 2008 „das Ratifikationsverfahren als prioritäres Anliegen betreiben“ wollte (vgl. S. 372)?

Schriftliche Frage zur Zahlung von Ghetto-Renten für in Polen lebende Jüdinnen und Juden

Welche Maßnahmen will die Bundesregieurng ergreifen, um im Zusammenhang mit der Auszahlung von sog. deutschen Ghetto-Renten an ehemalige Opfer des deutschen Faschismus, auch die in Polen lebenden Juden von den Auszahlungen zu berücksichtigen, insbesondere die 130 von 260 heute noch lebenden Personen, die nach Auskunft der Vereinigung der Jüdischen KombattantInnen und Geschädigten des II Weltkrieges in Warschau, bereits im Jahre 2009 vom Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen in Bonn verifiziert wurden, jedoch nach wie vor von der deutschen Bundesregierung unter Berufung auf ein deutsch-polnisches Rentenabkommen von 1975 keine sog. deutsche Ghetto-Rente erhalten, da sie angeblich reguläre Rentenzahlungen der polnischen Sozialversicherung ZUS erhalten, die in Wirklichkeit lediglich die Zeit des Aufenthaltes in einem Ghetto als Arbeitszeit/Anwartschaft anrechnet, nicht jedoch eine gesonderte Rente für den Aufenthalt im Ghetto vorsieht?

Schriftliche Frage zu ALG II für EU-Ausländer_innen

Welche rechtlichen bzw. verwaltungstechnischen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um in Deutschland arbeitsuchende EU-Ausländerlnnen – die bislang nach $ 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SGB ll, entgegen den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts der Europäischen Union, von Arbeitslosengeld ll-Leistungen ausgeschlossen worden sind – einen diskriminierungsfreien Zugang zum sozialen Grund- und Menschenrecht auf soziales Sicherung zu gewährleisten, vor allem nachdem das Sozialgericht Dortmund in einer Eilentscheidung (Az: S 1 I AS 5107113 ER) vom 22.Q1 .2014 feststellte, dass EU-Ausländer, die sich zur Arbeitsuche in Deutschland befinden, Anspruch auf soziale Grundsicherung nach dem SGB ll haben, was auch der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 04.06.2009, Vatsouras , C-22108 insoweit bestätigt, als er ausgeführt hat, dass ,,finanzielle Leistungen, die unabhängig von ihrer Einstufung nach nationalem Recht den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen, nicht als ,,Sozialhilfeleistungen“ im Sinne von Artikel 24 Absatz 2 der Unionsbürgerrichtlinie angesehen werden können.“?

Schriftliche Frage zu Zugang zu Bildung für Kinder von Illegalisierten

Welche rechtlichen bzw. verwaltungstechnischen Maßnahmen wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung, als Konsequenz einer Anpassung der im Herbst 2011 geänderten aufenthaltsrechtlichen Übermittlungspflicht für den Schulbesuch in kommunalen Regelungen und Landesgesetzen der Bundesrepublik eingeführt, um auch für Kinder aus sog. illegalisierten Familien (ohne gültigen Aufenthaltsstatus) einen dikriminierungsfreien Zugang zum sozialen Grund-und Menschenrecht auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten?