Änderungsantrag zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (14. SGB V-Änderungsgesetz – 14. SGB V-ÄndG) (BT-Drs. 18/621)

Die Befugnis des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nach § 35a Absatz 6 zur Veranlassung einer  Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen, die bereits vor dem 1. Januar 2011 (vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung – AMNOG) in Verkehr waren, soll nicht aufgehoben werden.

Änderungsantrag zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (14. SGB V-Änderungsgesetz – 14. SGB V-ÄndG) (BT-Drs. 18/621)