17.Mai. 2017 | Gesetzentwürfe, Pressemitteilung |
Die im UN-Sozialpakt, der Europäischen Sozialcharta und der EU-Grundrechtecharta verankerten Sozialen Menschenrechte sind im Gegensatz zu den bürgerlichen und politischen Menschenrechten nicht als Grundrechte im Grundgesetz verankert. Deshalb können sie nicht mit einer Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden. 68 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes muss diese Lücke endlich geschlossen werden! Deshalb hat die Fraktion Die LINKE. im Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz eingebracht (BT-Drs. 18/10860), der am 18. Mai im Deutschen Bundestag debattiert wird, erklärt Azize Tank, MdB, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.
7.Okt. 2016 | Wahlkreis |
Auf Einladung der ABW – gGmbH, die ich bereits aus meiner Zeit als Migrationsbeauftragte in Charlottenburg-Wilmersdorf kenne, habe ich am Donnerstag die neue Geschäftsstelle am Kaiserdamm 27 besucht und mich über die aktuellen Projekte informiert. Die Einrichtung gehört zum Diakonieverbund Schweicheln e.V. und bietet in Berlin verschiedene Projekte und Beratungsangebote in den Bereichen Arbeit, Bildung und Wohnen, für gering qualifizierte Jugendliche, junge Erwachsene und auch Migrantinnen und Migranten an.
20.Apr. 2016 | Wahlkreis |
Am Mittwoch, den 20. April 2016 hat die Bundestagsabgeordnete Azize Tank gemeinsam mit Jennifer Michelle Rath vom Bezirksverband DIE LINKE. Tempelhof-Schöneberg eine Notunterkunft für Asylbewerber_innen, in einer alten Fleischfabrik, in Berlin Marienfelde besucht.
18.Apr. 2016 | Wahlkreis |
Am Montag, den 18. April 2016 besuchte Azize Tank zusammen mit Carolin Behrenwald und Jennifer Michelle Rath vom Bezirksverband DIE LINKE. Tempelhof-Schöneberg die Frauenberatungsstelle TARA e. V. in Berlin.
30.Jun. 2015 | Antrag |
Das gegenwärtige Wohngeldgesetz ist nicht geeignet, der ständig größer werdenden Lücke zwischen den steigenden Wohnkosten und dem niedrigen Einkommen der wohngeldberechtigten Menschen wirkungsvoll und dauerhaft entgegenzuwirken. Das Wohngeld spiegelt aufgrund der Berechnung unter ausschließlicher Bezugnahme auf die Durchschnittswerte der Wohnkosten die von diesen Werten teilweise erheblich abweichenden Wohnkosten der einzelnen Haushalte nicht wider. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Wohngeldrechts heilt dieses Problem nicht.