Das muss drin sein

Das muss drin sein

Befristung und Leiharbeit stoppen! Mindestsicherung ohne Sanktionen statt Hartz IV! Arbeit umverteilen statt Dauerstress und Existenzangst! Wohnung und Energie bezahlbar machen! Mehr Personal für Bildung, Pflege und Gesundheit! Die Bundestagsfraktion beteiligt sich aktiv an der Kampagne DAS MUSS DRIN SEIN.

Leiharbeit und Werkverträge eingrenzen und umfassend regulieren (BT-Drs. 18/4839)

Der Einsatz von Leiharbeit und missbräuchlichen Werkverträgen spaltet Belegschaften und degradiert Beschäftigte zu Arbeitnehmern zweiter Klasse. Tarifverträge werden systematisch unterlaufen. Angesichts dieser Probleme sind die derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen ebenso unzureichend wie die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen.

Generalunternehmer haftbar – Verantwortung übernehmen

Die Bundesregierung bestätigt die Haftung von Generalunternehmen gegenüber Arbeiterinnen und Arbeitern nachgeordneter Unternehmer bzw. Subunternehmer, wenn diese ihren Arbeitgeberverpflichtungen nicht nachkommen. Dabei ist es unerheblich, ob der direkte Arbeitgeber zahlungsunwillig oder –fähig ist. Nach § 14 AEntG, Haftung des Auftragsgebers, ist die Verantwortung gegenüber den Beschäftigten auf die gesamte Auftragskette auszulegen“, so Azize Tank, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE, bezüglich der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage zu Missständen beim Bau der „Mall of Berlin“ in Bezug auf Leih- und Werkverträge und die Anwendung des § 14 AEntG in der Praxis.

Gute Arbeit und eine sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV (BT-Drs.18/3549)

Seit dem 1. Januar 2005 ist Hartz IV geltendes Recht. Nach zehn Jahren Erfahrung mit dem Gesetz ist es Zeit für eine kritische Bilanz und eine grundlegende politische Neuausrichtung. Mit Hartz-IV – der Einführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) – wurde als zentrale Maßnahme die Arbeitslosenhilfe abgeschafft. Parallel wurde im Rahmen der Hartz-Reformen die Leistungsdauer für das Arbeitslosengeld massiv verkürzt.

Das Verhältnis von vergabespezifischen Mindestlöhnen und den Binnenmarktfreiheiten der Europäischen Union (BT-Drs. 18/2344)

In der „Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht“ (Nr. 13/2014) hat der anerkannte Arbeitsrechtler Prof. Dr. Wolfgang Däubler unter dem Titel „Der vergaberechtliche Mindestlohn im Fadenkreuz des EuGH – Auf dem Weg zu Rüffert II?“ auf zwei Vorlageentscheidungen des Oberlandesgerichts Koblenz (Rheinland-Pfalz) bzw. der Vergabekammer Arnsberg (Nordrhein-Westfalen) zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) hingewiesen.