Schriftliche Frage zum durchschnittlichen Betrag und der bisherigen Anzahl von zahlbar gemachten Ghetto-Renten

Wie hoch ist der durchschnittliche Betrag von Ghetto-Renten unter ausschließlicher Berücksichtigung von Beitragszeiten aus einer Ghetto-Beschäftigung und wie viele Ghetto-Renten wurden bislang insgesamt allein auf Grundlage der Beitragszeiten aus einer Ghetto-Beschäftigung nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) an die Überlebenden der deutschen NS-Vernichtungspolitik zahlbar gemacht?

Schriftliche Frage zum eigenständigen Anspruch auf eine Ghetto-Rente auf Grundlage des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG)

Auf welche Vorschriften des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) stützt die Bundesregierung die Einschätzung, dass das ZRBG keinen eigenständigen Anspruch auf eine Ghetto-Rente bereits auf Grundlage der gleichgestellten Beitragszeiten in einem Ghetto gewähre (vgl. dazu die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme auf Frage Nr. 22 vom 20. Juli 2016, BT-Drs. 18/9248 und die Stellungnahme des Verbandes der Jüdischen Glaubensgemeinden in Polen und der Vereinigung der Roma in Polen auf Ausschussdrucksache 18(11)804, S. 3).

Keine Ausnahmen bei der Zahlung von Ghetto-Renten!

„Es ist zynisch und skandalös, dass Roma sowie Jüdinnen und Juden mit Wohnsitz in Polen, die unter deutscher Besatzung zu menschenunwürdigen Bedingungen in Ghettos gearbeitet haben, weiterhin von Ghetto-Renten aus Deutschland ausgenommen sind. Auch der Referenten-Entwurf der Bundesregierung zum Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) ändert nichts daran und schließt erneut zahlreiche Menschen von der Zahlbarmachung von Ghetto-Renten aus – ein eklatanter Bruch elementarer Grundsätze des deutschen Sozialversicherungssystems, für welches die Ghetto-Arbeiter damals Beiträge abführen mussten. Dies ist wesentlicher Bestandteil ihres Grundrechts auf soziale Sicherheit, das die Bundesregierung auch im Sinne bindender europäischen Normen missachtet“, erklärt Azize Tank, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für soziale Menschenrechte und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucksache 18/1279). Azize Tank weiter: