Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen – Neustart ohne Drohungen und Fristen (BT-Drs. 18/1615)

Die Europäische Union (EU) will bis Herbst 2014 die Verhandlungen, die sie seit 2002 mit afrikanischen Ländern über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (engl. Economic Partnership Agreements, EPAs) führt, abschließen. Mit dem
Abschluss der EPAs sollen sich die afrikanischen Länder u. a. zum Abbau von Import- und Exportzöllen und zur Liberalisierung ihrer öffentlichen Beschaffungsmärkte verpflichten. Damit würden wichtige entwicklungspolitische Steuerungsmöglichkeiten der afrikanischen Regierungen zugunsten des freien Marktzugangs für europäische Konzerne preisgegeben.

Mündliche Frage zu Maßnahmen der Bundesregierung um Schlussfolgerungen des Europäischen Ausschusses für soziale Rechte (ECSR) umzusetzten (Nr. 48)

Welche konkreten rechtlichen und politischen Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die durch den Europäischen Ausschuss für soziale Rechte (ECSR) in seinen im Januar 2014 veröffentlichten Schlussfolgerungen (Conclusions XX-2(2013)) festgestellten Unvereinbarkeit der deutschen Staatenpraxis bezüglich der Gewährleistung der darin enthaltenen Rechte auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen aus Artikel 3 §1 (Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften betreffend selbständig Beschäftigten) sowie des Rechts auf Soziale Sicherheit aus Artikel 12 §4b (Gleichbehandlung verschiedener Staatsbürger hinsichtlich der Ansprüche aus der Sozialen Sicherheit) zügig zu beheben?