Welche konkreten rechtlichen und politischen Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die durch den Europäischen Ausschuss für soziale Rechte (ECSR) in seinen im Januar 2014 veröffentlichten Schlussfolgerungen (Conclusions XX-2(2013)) festgestellten Unvereinbarkeit der deutschen Staatenpraxis bezüglich der Gewährleistung der darin enthaltenen Rechte auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen aus Artikel 3 §1 (Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften betreffend selbständig Beschäftigten) sowie des Rechts auf Soziale Sicherheit aus Artikel 12 §4b (Gleichbehandlung verschiedener Staatsbürger hinsichtlich der Ansprüche aus der Sozialen Sicherheit) zügig zu beheben?
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Interview „Soziale Menschenrechte: Deutschland ist Schlusslicht“