50 Jahre Europäische Sozialcharta – Deutschlands Verpflichtungen einhalten und die Sozialcharta weiterentwickeln (BT-Drs. 18/4092)

Vor 50 Jahren trat die Europäische Sozialcharta in Kraft. Entsprechend dem Ziel des Europarates, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern, wurde damit ein neues rechtsverbindliches Instrument neben der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geschaffen, um die Menschenrechte zu schützen, die zuvor in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen niedergelegt wurden. Damit wurde auch die universelle Geltung und Unteilbarkeit der Menschenrechte bekräftigt und fortentwickelt. Die in der Europäischen Sozialcharta geschützten Rechte umfassen unter anderem das Recht auf Arbeit, die Koalitionsfreiheit, das Recht auf Kollektivverhandlungen,
das Recht auf soziale Sicherheit, das Recht der Familien auf sozialen, gesetzlichen und wirtschaftlichen Schutz sowie das Recht der Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeiter und ihrer Familien auf Schutz und Beistand. Die Europäische Sozialcharta soll die Ausübung und Durchsetzung sozialer Rechte „ohne Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Religion, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft“ sicherstellen.

Antrag „50 Jahre Europäische Sozialcharta – Deutschlands Verpflichtungen einhalten und die Sozialcharta weiterentwickeln“ (BT-Drs. 18/4092)

 

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN:

Antwort auf die mündliche Frage zu Maßnahmen der Bundesregierung zur Operationalisierung der sozialen Menschenrechte seit der Verabschiedung der revidierten Europäischen Sozialcharta (nr. 78)

Antwort auf die mündliche Frage in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19. März 2014 zu Maßnahmen der Bundesregierung um Schlussfolgerungen des Europäischen Ausschusses für soziale Rechte (ECSR) umzusetzten (BT-Drucksache l8/81 4, Frage Nr. 48)

Antwort auf die schriftliche Frage zur Vereinbarkeit der EuGH-Entscheidung mit Sozialen Grundrechten: Existenzminimum darf nicht verweigert werden! Auch nicht nach dem EuGH Urteil

 

 

PRESSE-INFORMATION:

Interview der Woche: Soziale Menschenrechte: Deutschland ist Schlusslicht (24.02.2015)

Interview »Soziale Grundrechte müssen endlich ins Grundgesetz!« (29.02.2016)