Vor 50 Jahren trat die Europäische Sozialcharta in Kraft. Entsprechend dem Ziel des Europarates, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern, wurde damit ein neues rechtsverbindliches Instrument neben der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geschaffen, um die Menschenrechte zu schützen, die zuvor in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen niedergelegt wurden. Damit wurde auch die universelle Geltung und Unteilbarkeit der Menschenrechte bekräftigt und fortentwickelt. Die in der Europäischen Sozialcharta geschützten Rechte umfassen unter anderem das Recht auf Arbeit, die Koalitionsfreiheit, das Recht auf Kollektivverhandlungen,
das Recht auf soziale Sicherheit, das Recht der Familien auf sozialen, gesetzlichen und wirtschaftlichen Schutz sowie das Recht der Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeiter und ihrer Familien auf Schutz und Beistand. Die Europäische Sozialcharta soll die Ausübung und Durchsetzung sozialer Rechte „ohne Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Religion, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft“ sicherstellen.
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PRESSE-INFORMATION:
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