17.Mai. 2017 | Gesetzentwürfe, Pressemitteilung |
Die im UN-Sozialpakt, der Europäischen Sozialcharta und der EU-Grundrechtecharta verankerten Sozialen Menschenrechte sind im Gegensatz zu den bürgerlichen und politischen Menschenrechten nicht als Grundrechte im Grundgesetz verankert. Deshalb können sie nicht mit einer Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden. 68 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes muss diese Lücke endlich geschlossen werden! Deshalb hat die Fraktion Die LINKE. im Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz eingebracht (BT-Drs. 18/10860), der am 18. Mai im Deutschen Bundestag debattiert wird, erklärt Azize Tank, MdB, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.
26.Apr. 2017 | Bundestag, Gesetzentwürfe, Pressemitteilung |
Am 26. April 2017 fand im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages ein erweitertes Berichterstattergespräch zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz“ auf BT-Drucksache 18/10860.
An dem Expertentreffen nahmen vier Sachverständige teil: Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer i. R. von der Friedrich-Schiller-Universität Jena/Berlin; Prof. Dr. Michael Brenner Friedrich-Schiller-Universität Jena; Prof. Dr. Hans Michael Heinig Universität Göttingen sowie Prof. Dr. Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität zu Berlin.
16.Sep. 2016 | Bundestag, Gesetzentwürfe |
Menschenwürdige Lebensbedingungen, Zugang zur medizinischen Versorgung, eine angemessene Unterkunft oder der Zugang zur Bildung zielen nicht nur auf materielle Versorgungsleistungen ab, sondern vorrangig auf die Überwindung einseitiger gesellschaftlicher Abhängigkeitsverhältnisse. Der Kampf für soziale Gerechtigkeit ist eine politische Auseinandersetzung um eine gerechte Gesellschaftsordnung.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat 1966 sowohl den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) als auch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) als gleichrangige normative Dokumente verabschiedet. Sozialen Menschenrechten, die im UM-Sozialpakt verbrieft wurden, kommt eine immer größere gesellschaftliche Bedeutung zu. Seine Normen sind verbindlicher Bestandteil der deutschen Rechtsordnung und können vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden. Soziale Menschenrechte können jedoch nicht über eine Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden, da ihnen kein Verfassungsrang eingeräumt wurde.
2.Mrz. 2016 | Bundestag, Gesetzentwürfe, Interviews - Statements |
Soziale Menschenrechte sind das Fundament einer demokratischen Gesellschaft. Soziale Menschenrechte sind einklagbare Ansprüche von Menschen, die diesen als handelnde Akteure einer Gesellschaft die Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben ermöglichen. Dabei können wirtschaftliche Menschenrechte wie das Recht auf Arbeit, Bildung von Gewerkschaften, Streik oder die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt genannt werden. Soziale Menschenrechte sind beispielsweise das Recht auf Gesundheit und Pflege, soziale Sicherung, angemessenen Wohnraum. Außerdem fallen darunter kulturelle Menschenrechte wie das Recht auf Bildung, sexuelle Selbstbestimmung oder das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben.