50 Jahre UN-Sozialpakt – Wo bleiben die Sozialen Grundrechte? – Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz!

Ein Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt, ermöglicht nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges die Einreichung einer Beschwerde an den zuständigen UN-Sozialausschuss. Obgleich sich Deutschland international für die Entstehung des Fakultativprotokolls engagiert hat, unterzeichnet und ratifiziert die Bundesregierung das Protokoll nicht.

Im Grundgesetz sind soziale Grundrechte bislang nicht explizit benannt oder konkretisiert. Vor diesem Hintergrund möchten wir bei dieser Internationalen Konferenz eine Bestandsaufnahme vornehmen und mit Vertreterinnen und Vertretern Sozialer Bewegungen über die Notwendigkeit und die Möglichkeit der Aufnahme sozialer Grundrechte in das Grundgesetz diskutieren.

Menschen mit divers-kulturellem Hintergrund im Bundestag fördern!

„Weniger als sechs Prozent der Bundestagsabgeordneten haben einen divers-kulturellen Hintergrund (oft als sog. Migrationshintergrund missverstanden) gegenüber einem Anteil von zwanzig Prozent in der Gesamtbevölkerung. Wenn unser Parlament die Gesellschaft abbilden soll und Migrantinnen und Migranten das Stimmgewicht bekommen sollen, das ihnen gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht, dann brauchen wir zukünftig mehr Verantwortung und entsprechend mehr Abgeordnete mit divers-kulturellem Hintergrund im Bundestag als heute. Wir müssen die Personen mit divers-kulturellem Hintergrund im Bundestag stärken. Deshalb fordere ich alle politischen Parteien dazu auf, den Einzug von Menschen aus Einwandererfamilien oder anderen Minderheiten in die Parlamente aktiv zu fördern.“, erklärt Azize Tank, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag anlässlich ihrer Rede auf der Transatlantic Minority Political Leadership Conference in Washington D.C. (USA).

Flucht ist kein Verbrechen!

„Jeder Menschen hat das Recht auf ein Leben ohne Gewalt und Verfolgung! Weltweit befinden sich 65. Millionen Menschen auf der Flucht. Die Hauptlast bei der Aufnahme von Flüchtlingen tragen dabei vor allem arme Länder: 80 Prozent aller Flüchtlinge werden von sogenannten Entwicklungsländern aufgenommen. Aufgrund der europäischen Abschottungspolitik sind allein im Jahr 2015 über 3.600 Menschen bei dem Versuch in die EU zu kommen im Mittelmeer ertrunken. Das ist ein Armutszeugnis der Europäischen Union.“, erklärt Azize Tank, MdB, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE. anlässlich des Internationalen Tages des Flüchtlings.

Entschlieungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (BT-Drs. 18/6813).pdf

Für einen Haushalt der sozialen Modernisierung. Jetzt!

Der Bundeshaushalt für 2016 steht vor großen Herausforderungen. Seit der deutschen Einheit war nicht mehr so viel Dynamik gesellschaftlicher Entwicklung in den Etats von Bund, Ländern und Kommunen aufzunehmen und vorausschauend zu planen. Das ist bei Wahrnehmung aller damit verbundenen Risiken auch eine große Chance für eine humanistische und soziale Modernisierung Deutschlands. Die Chancen sind nicht ohne die Risiken zu haben.

Für ein menschenwürdiges Existenz- und Teilhabeminimum (BT-Drs. 18/6589)

Das strategische Ziel der Einführung von Hartz IV war die Ausweitung des Niedriglohnsektors. Um dieses Ziel zu erreichen wurde unter anderem die soziale Sicherung von Erwerbslosen deutlich verschlechtert: Die Arbeitslosenhilfe wurde abgeschafft, die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes drastisch verkürzt, die Leistungshöhe des neu eingeführten Arbeitslosengeldes II auf Sozialhilfeniveau festgelegt und die Anforderungen an Erwerbslose und die Sanktionen massiv verschärft. Die sozialen Rechte von Erwerbslosen wurden durch die Maßnahmen massiv eingeschränkt. Über die disziplinierende Wirkung von Hartz IV wurden die Ansprüche der Erwerbstätigen an Arbeitsbedingungen und Löhne gesenkt. Die Kampfkraft der Gewerkschaften im Verteilungskonflikt wurde so geschwächt. Die Einführung von Hartz IV entsprach damit einer einseitigen Parteinahme im Verteilungskonflikt zwischen Kapital und Arbeit gegen die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Erwerbslosen.