29.Jun. 2017 | Pressemitteilung |
„Ehemalige Beschäftigte in einem Ghetto, die von der sogenannten Ghetto-Rente ausgeschlossen sind, haben jetzt Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 1500 Euro. Damit ist jetzt eine schnelle und unbürokratische Hilfe für die betroffenen NS-Opfer möglich“, teilen die Sprecherin für Soziale Menschenrechte, Azize Tank, der rentenpolitische Sprecher Matthias W. Birkwald und die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke mit.
14.Dez. 2016 | Interviews - Statements |
Wie hoch ist der durchschnittliche Betrag von Ghetto-Renten unter ausschließlicher Berücksichtigung von Beitragszeiten aus einer Ghetto-Beschäftigung und wie viele Ghetto-Renten wurden bislang insgesamt allein auf Grundlage der Beitragszeiten aus einer Ghetto-Beschäftigung nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) an die Überlebenden der deutschen NS-Vernichtungspolitik zahlbar gemacht?
14.Dez. 2016 | Interviews - Statements |
Wie viele Personen haben von der Möglichkeit einer freiwilligen Beitragszahlung seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) Gebrauch gemacht, um Lücken in der Wartezeit zu belegen und wie hoch war der Durchschnitt der nachgezahlten freiwilligen Beiträge?
13.Dez. 2016 | Interviews - Statements |
Auf Grundlage welcher Umstände begründet die Bundesregierung eine unterschiedliche Behandlung von Ghetto-Überlebenden im Gegensatz zu anderen Rentenbezieherinnen und Rentenbeziehern im Hinblick auf die Anerkennung einer subsidiären Wartezeit
13.Dez. 2016 | Interviews - Statements |
Auf welche Vorschriften des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) stützt die Bundesregierung die Einschätzung, dass das ZRBG keinen eigenständigen Anspruch auf eine Ghetto-Rente bereits auf Grundlage der gleichgestellten Beitragszeiten in einem Ghetto gewähre (vgl. dazu die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme auf Frage Nr. 22 vom 20. Juli 2016, BT-Drs. 18/9248 und die Stellungnahme des Verbandes der Jüdischen Glaubensgemeinden in Polen und der Vereinigung der Roma in Polen auf Ausschussdrucksache 18(11)804, S. 3).