Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) (Bt-Drs. 18/2018)

Ein Alleinstehender muss bei Vollzeitbeschäftigung von seinem Lohn leben können, ohne auf ergänzende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Hartz-IV-Leistungen) angewiesen zu sein. Ein Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Stunde erfüllt dieses Ziel nicht. Ein Nettolohn von 1 035 Euro pro Monat, der sich für eine vollzeiterwerbstätige Person ohne Kirchensteuer ergibt, reicht bereits bei Wohn- und Heizkosten von 345 Euro im Monat nicht mehr aus, um jenseits der Hartz-IV-Leistungsberechtigung zu leben. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit würde daher ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde bei ca. 740 000 alleinlebenden Hartz-IV-Leistungsberechtigten (über 40 Prozent aller alleinlebenden Hartz-IV-Leistungsberechtigten) selbst bei einer Vollzeitbeschäftigung nicht ausreichen, um ein Einkommen über dem Hartz-IV-Niveau zu erreichen.

Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) (Bt-Drs. 18/2018)