Entschließungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (BT-Drs. 18/1508)

Es ist richtig, dass diejenigen, die lange und hart gearbeitet haben, nicht mehr durch Rentenabschläge bestraft werden. Sie alle haben Anerkennung für ihre erbrachte Beitragsleistung – und damit auch für ihre Lebensleistung – verdient.
Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz sieht die Ausweitung der im Jahr 2008 eingeführten Rente für besonders langjährig Versicherte durch eine Sonderregelung vor. Die vorübergehende und zeitlich befristete abschlagsfreie Rente ab 63. In Zukunft gilt: Wer 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann vorübergehend abschlagsfrei ab 63 Jahren in Rente gehen.

Entschließungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (BT-Drs. 18/1508)