Es ist richtig, dass diejenigen, die lange und hart gearbeitet haben, nicht mehr durch Rentenabschläge bestraft werden. Sie alle haben Anerkennung für ihre erbrachte Beitragsleistung – und damit auch für ihre Lebensleistung – verdient.
Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz sieht die Ausweitung der im Jahr 2008 eingeführten Rente für besonders langjährig Versicherte durch eine Sonderregelung vor. Die vorübergehende und zeitlich befristete abschlagsfreie Rente ab 63. In Zukunft gilt: Wer 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann vorübergehend abschlagsfrei ab 63 Jahren in Rente gehen.