Seit Jahren weigern sich verschiedene Koalitionsregierungen, eine bundeseinheitliche Gesetzeslösung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen vorzulegen, die effektiv, transparent und ökonomisch effizient für alle Beteiligten ist und verbindliche soziale und ökologische Kriterien festlegt. Bis heute erhalten Unternehmen und Dienstleister öffentliche Aufträge und Konzessionen, die tarifliche und soziale Standards unterlaufen, prekär Beschäftigten zu geringe Löhne zahlen, Frauen diskriminieren, ihre internationalen Lieferketten nicht überprüfen und den Verstoß gegen elementare Menschen- und Arbeitsrechte billigend in Kauf nehmen und ökologische Ziele missachten.
Bundeseinheitlich sind entsprechenden Kriterien bei der Auftrags- und Konzessionsvergabe zu verankern, die diese Probleme adressieren und politische Zielsetzungen des Gesetzgebers wie etwa die Einhaltung der Mindestlohngesetzgebung, die Gleichstellung sowie die Tariftreue beinhalten oder die Energieeffizienz und den Emissionsschutz fördern. Folglich ist es unerlässlich, soziale und ökologische Kriterien dem Preiskriterium als gleichwertig für die Entscheidung der öffentlichen Hand vorzugeben, um so gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Ziele besser erreichen zu können.