Nationale Umsetzung des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (BT-Drs. 1801879)

Im März 2014 hat die Europäische Union (EU) einen Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) beschlossen. Dieser Fonds ist für die Zeit zwischen 2014 und 2020 mit einem finanziellen Budget von 3,4 Mrd. Euro ausgestattet. Für Deutschland stehen etwa 79 Mio. Euro zur Verfügung. Bis zum September dieses Jahres muss das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein operationelles Programm bei der Europäischen Kommission vorlegen. Dieses operationelle Programm soll in Kooperation mit regionalen, lokalen sowie zivilgesellschaftlichen Akteuren entwickelt und umgesetzt werden.

Kleine Anfrage Nationale Umsetzung des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (BT-Drs. 18/1879)

Antwort der BR auf Kleine Anfrage Nationale Umsetzung des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (Bt-Drs. 18/2093)