Praktische Probleme der Wahrnehmung von Rechtsansprüchen im SGB II (BT-Drs. 18/2726)

Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher im Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sind in der Wahrnehmung ihres Rechtsanspruchs oftmals mit verschiedenen Hindernissen und Problemlagen konfrontiert. Des Weiteren wird ihnen auch vermehrt die Annahme prekärer und nicht existenzsichernder Beschäftigung nahegelegt bzw. werden sie in solche Beschäftigungsverhältnisse vermittelt. So gibt es immer wieder Hinweise von Menschen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, dass die unterschiedlichen
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Jobcentern nicht über den gleichen Aktenstand verfügen. Dies stellt angesichts der nahezu halbjährig wechselnden Zuständigkeiten eine erhebliche Belastung für alle Beteiligten dar.
Ferner berichten Leistungsbezieherinnen und -bezieher, dass eingereichte Unterlagen trotz angegebenem Aktenzeichen immer wieder nicht den bzw. die Zuständigen erreichen, dass die Aktenzeichen des Öfteren nicht übereinstimmen und dass Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Leistungsabteilungen sowie der  Vermittlungsabteilungen offenbar nicht über den gleichen Sachstand bezüglich der einzelnen Fälle der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher verfügen.

Kleine Anfrage – Praktische Probleme der Wahrnehmung von Rechtsansprüchen im SGB II (BT-Drs. 18/2726)

Antwort der BR auf Kleine Anfrage – Praktische Probleme der Wahrnehmung von Rechtsansprüchen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (BT-Drs. 18/2965)