Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz (GKV: Gesetzliche Krankenversicherung) wurde der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Januar 2011 von 14,9 auf 15,5 Prozent erhöht. Damit wurde eine mehr als ausreichende
Finanzierung des Gesundheitsfonds und in Folge auch der Krankenkassen erreicht. Trotz der großen Unterschiede in der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der einzelnen Kassen konnten dadurch Zusatzbeiträge bei den Kassen verhindert werden. Bekanntlich konnten sogar Rücklagen bei Gesundheitsfonds und Kassen aufgebaut werden, wie es sie in dieser Höhe noch nie gab.