Derzeit findet bei der Deutschen Post AG ein unbefristeter Arbeitskampf statt. Bei diesem Konflikt handelt es sich nicht um eine normale Tarifrunde. Der Postvorstand hat das Ziel einer deutlichen Gewinnsteigerung ausgegeben und zugleich Tochterfirmen gegründet, dessen Beschäftigte bis zu 20 Prozent weniger Lohnzahlungen unterhalb des Haustarifvertrages erhalten.
Im aktuell stattfindenden Poststreik versucht die Deutsche Post AG u. a. durch den Einsatz von Fremdfirmen und externem Personal die Folgen des Streikes abzumildern und diese für Streikbrecherarbeiten heranzuziehen. Nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) sind Betriebe, in denen Streiks stattfinden, verpflichtet, dies der Agentur für Arbeit zu melden (§ 320 SGB III). Die Agentur für Arbeit darf nicht Erwerbslose gegen ihren Willen in streikende Betriebe vermitteln (§ 36 SGB III).
Kleine Anfrage – Rolle der staatlichen Arbeitsvermittlung im aktuellen Poststreik (BT-Drs. 18/5317)