Schriftliche Fragen zu 15.000 bis 25.000 formal nicht beschiedenen Ghetto-Renten-Anträgen von Shoah-Überlebenden

Frage Nr. 300:
Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich der schätzungsweise nach wie vor 15.000 bis 25.000 formal nicht beschiedenen Ghetto-Renten-Anträge von Shoah-Überlebenden (bitte aufschlüsseln nach Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) im Jahre 2002 unter Angabe der Gesamtanzahl von mit sowie ohne Information der Betroffenen abgelehnten Anträge sowie der förmlich bewilligten Anträge)?

Frage Nr. 301:
Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich der schätzungsweise nach wie vor 15.000 bis 25.000 formal nicht beschiedenen Ghetto-Renten-Anträge von Shoah-Überlebenden (bitte aufschlüsseln nach Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) im Jahre 2002, unter Angabe der Gesamtanzahl förmlich abgelehnter Anträge von Überlebenden, die keinen Rechtsbeistand bei der Antragstellung hatten), und wie entwickelt sich die Anzahl der Betroffenen ohne Rechtsbeistand seit Einführung der Regelungen von § 4 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto im Jahr 2014?

Frage Nr. 302:
Was unternimmt die Bundesregierung, um den Verwaltungsvollzug des im Jahre 2002 einstimmig vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) hinsichtlich dessen Ziel, „den berechtigten Interessen der ehemaligen Ghettobeschäftigten an einer angemessenen Würdigung ihrer Ghettoarbeit in der gesetzlichen Rente Rechnung [zu tragen]`, zu überprüfen und die zuständigen Rententräger aufzufordern, alle bislang förmlich nicht beschiedenen Anträge zu bescheiden, angesichts der Schätzungen – auf der Grundlage der amtlichen Begründung der Bundesregierung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto aus dem Jahre 2014, welche mit den Angaben der Jewish Claims Conference (JCC) korrelieren – nach denen lediglich „50 Prozent“ der Anträge bezogen auf die Gesamtzahl aller Antragsteller nach dem ZRBG nicht förmlich beschieden wurden, und welche Hinweise hat die Bundesregierung über die hierfür ursächliche Verwaltungspraxis der jeweils regional zuständigen Rententräger?

Die ursprünglich eingereichte Schriftliche Frage wurde in drei Einzelfragen geteilt.

 

Antwort der Bundesregieung auf die Schriftlichen Fragen Nr. 300-302 (April 2015) der Abgeordnten Azize Tank betreffend von schätzungsweise 15.000 bis 25.000 formal nicht beschiedenen Ghetto-Renten-Anträgen von Shoah-Überlebende, die in der Vergangenheit eienn Antrag auf Ghetto-Rente gestellt hatten

 

FOREIGN LANGUAGES:

Answer of the Federal Government no. 300-302 (April 2015) regarding ghetto pension applications from Holocaust survivors which have still not been formally decided and are thought to number between 15 000 and 25 000 (ENGLISH)

איזה מידע קיים בידי הממשלה הפדרלית של גרמניה לגבי הבקשות שמספרן עדיין
מוערך בכ-15,000 עד 25,000  ניצולי השואה בגין פנסיית הגטו, שטרם הוחלט בגינן
באופן רשמי (נא לפרט לפי השנים מאז כניסת החוק לתשלום פנסיות עבור תקופות
העסקה בגטאות  (ZRBG) לתוקפו משנת 2002, תוך ציון מספרן הכולל של הבקשות
הנדונות – עם או בלי מידע מפורט – לגבי הבקשות שנדחו ואלה שאושרו באופן
רשמי)? (HEBREW)

Какая информация имеется у Федерального правительства относительно приблизительно 15 000-25 000 заявлений на получение пенсий выживших в шоа лиц в связи с их трудовой деятельностью в гетто, по которым все еще не было принято формальное решение (просьба расписать по годам с момента вступления в силу Закона о выплате пенсий в связи с трудовой деятельностью в гетто (ZRBG) в 2002 году c указанием общего количества, включая и не включая информирование заявителей, чьи ходатайства были отклонены, а также формально одобренных заявлений)? (RUSSIAN)

Odpowiedz na pisemne zapytanie aby przedłożyć projekt ustawy o zmianie obowiązujących uregulowań w kwestii naliczania okresów zastępczych z tytułu pracy w gettach [Ghetto-Ersatzzeiten] zgodnie z § 250 Szóstej Księgi Kodeksu Społecznego (POLSKI)

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN:

Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage Nr. 62 (März 2015) betreffend mehrerer Tausend förmlich nicht beschiedenener Ghetto-Renten-Anträgen ehemaliger Ghetto-Beschäftigter (Rechtsgrundlage des Verwaltungsvollzuges)

Antwort der Bundesregieurng auf die Schriftliche Frage Nr. 64 (September 2014) der Abgeordenten Azize Tank bezüglich von Ghetto-Beschäftigten, die einen Antrag auf Ghetto-Renten nach dem ZRBG gestellt hatten und  die von der Zahlbarmachung der Ghetto-Renten bislang nicht erfasst sind