Frage Nr. 300:
Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich der schätzungsweise nach wie vor 15.000 bis 25.000 formal nicht beschiedenen Ghetto-Renten-Anträge von Shoah-Überlebenden (bitte aufschlüsseln nach Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) im Jahre 2002 unter Angabe der Gesamtanzahl von mit sowie ohne Information der Betroffenen abgelehnten Anträge sowie der förmlich bewilligten Anträge)?
Frage Nr. 301:
Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich der schätzungsweise nach wie vor 15.000 bis 25.000 formal nicht beschiedenen Ghetto-Renten-Anträge von Shoah-Überlebenden (bitte aufschlüsseln nach Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) im Jahre 2002, unter Angabe der Gesamtanzahl förmlich abgelehnter Anträge von Überlebenden, die keinen Rechtsbeistand bei der Antragstellung hatten), und wie entwickelt sich die Anzahl der Betroffenen ohne Rechtsbeistand seit Einführung der Regelungen von § 4 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto im Jahr 2014?
Frage Nr. 302:
Was unternimmt die Bundesregierung, um den Verwaltungsvollzug des im Jahre 2002 einstimmig vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) hinsichtlich dessen Ziel, „den berechtigten Interessen der ehemaligen Ghettobeschäftigten an einer angemessenen Würdigung ihrer Ghettoarbeit in der gesetzlichen Rente Rechnung [zu tragen]`, zu überprüfen und die zuständigen Rententräger aufzufordern, alle bislang förmlich nicht beschiedenen Anträge zu bescheiden, angesichts der Schätzungen – auf der Grundlage der amtlichen Begründung der Bundesregierung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto aus dem Jahre 2014, welche mit den Angaben der Jewish Claims Conference (JCC) korrelieren – nach denen lediglich „50 Prozent“ der Anträge bezogen auf die Gesamtzahl aller Antragsteller nach dem ZRBG nicht förmlich beschieden wurden, und welche Hinweise hat die Bundesregierung über die hierfür ursächliche Verwaltungspraxis der jeweils regional zuständigen Rententräger?
Die ursprünglich eingereichte Schriftliche Frage wurde in drei Einzelfragen geteilt.
FOREIGN LANGUAGES:
Odpowiedz na pisemne zapytanie aby przedłożyć projekt ustawy o zmianie obowiązujących uregulowań w kwestii naliczania okresów zastępczych z tytułu pracy w gettach [Ghetto-Ersatzzeiten] zgodnie z § 250 Szóstej Księgi Kodeksu Społecznego (POLSKI)
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN: