Soziale Menschenrechte achten und Ungerechtigkeit bekämpfen

„Die Kluft zwischen arm und reich wächst beständig weiter und war in Deutschland nie größer. Die soziale Spaltung bedroht den sozialen Zusammenhalt sowie ein solidarisches Zusammenleben in Deutschland. Die Bundesregierung muss sich für die Wahrung Sozialer Menschenrechte – als unteilbaren wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten – einsetzten und einen Politikwechsel hin zu mehr Verteilungsgerechtigkeit vornehmen“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Azize Tank, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE. anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte.

Informationsveranstaltung zum Einbürgerungsgesetz

Da wir während unserer Rechtsberatungsstunden häufig mit Fragen zum Einbürgerungs- und Aufenthaltsrecht konfrontiert sind, möchten wir Sie im Rahmen einer Veranstaltung über die Grundsätze informieren und Raum für Austausch bieten.

Entschließungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (BT-Drs. 18/3454)

Seit 1998 steigt die Zahl erwerbstätiger pflegender Angehöriger deutlich, aber nur jede und jeder zweite pflegende erwerbstätige Angehörige setzt neben der Pflege die Erwerbstätigkeit unverändert fort. Viele reduzieren ihre Erwerbstätigkeit für die Pflege einer nahestehenden Person oder geben sie völlig auf. Frauen tun dies wesentlich häufiger als Männer. Insgesamt werden von den 2,63 Millionen pflegebedürftigen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland 1,85 Millionen ambulant und von diesen mehr als 1,2 Millionen ausschließlich durch Angehörige versorgt.

Asylpolitisches Forum DGB-Jugend

Asylpolitisches Forum DGB-Jugend

Es waren interessante Diskussionen, bei denen insbesondere Flüchtlinge zu Wort kamen. Diese Gespräche müssen jetzt intensiv fortgesetzt werden und klare Ergebnisse gefunden werden.

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Diskriminierung aufgrund des Gesundheitszustands (BT- Drs 18/3315)

Obwohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hilft, viele Diskriminierungen zu verringern, weist es noch zahlreiche Lücken auf. Es fehlt ein ausreichender Diskriminierungsschutz für chronisch erkrankte Menschen und Menschen mit Pflegebedarf. Anders als in vielen anderen Ländern Europas und entgegen einer ausdrücklichen Empfehlung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sind Diskriminierungen aufgrund des Gesundheitszustands in Deutschland nicht ausdrücklich benannter Bestandteil des gesetzlichen Diskriminierungsschutzes. Großbritannien weist in den Bestimmungen zum Antidiskriminierungsgesetz HIV, Multiple Sklerose und Krebs als chronische Erkrankungen aus, die zu einem Diskriminierungsschutz führen (www.legislation.gov). Die Gesetze in Belgien, Finnland, Frankreich, Lettland, Slowenien, Tschechien und Ungarn schützen vor Diskriminierungen wegen des Gesundheitszustands. Und in den Niederlanden und Rumänien sind chronische Krankheiten als eigenes Diskriminierungsmerkmal genannt (vgl. www.non-discrimination.net). Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit dem 26. März 2009 in Deutschland in Kraft ist, sind Menschen mit chronischen Erkrankungen und Menschen mit Pflegebedarf Personen, für die diese UN-Behindertenrechtskonvention gilt.