Bildungsverantwortung gemeinsam wahrnehmen – Konsequenzen aus dem Bildungsbericht ziehen (BT-Drs. 18/3728)

Der Antrag greift die im Bildungsbericht vorgetragene Kritik am bundesdeutschen Bildungssystem auf und fordert von der Bundesregierung einen deutlichen Beitrag zum Abbau der Defizite insbesondere bei der Umsetzung von Inklusion in allen Bildungsbereichen und bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für Bildungsarbeit in Ländern und Kommunen (Finanzausstattung, Rechtsansprüche, Abschaffung Kooperationsverbot).

Gute Arbeit und eine sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV (BT-Drs.18/3549)

Seit dem 1. Januar 2005 ist Hartz IV geltendes Recht. Nach zehn Jahren Erfahrung mit dem Gesetz ist es Zeit für eine kritische Bilanz und eine grundlegende politische Neuausrichtung. Mit Hartz-IV – der Einführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) – wurde als zentrale Maßnahme die Arbeitslosenhilfe abgeschafft. Parallel wurde im Rahmen der Hartz-Reformen die Leistungsdauer für das Arbeitslosengeld massiv verkürzt.

Bundesverantwortung wahrnehmen – Kommunen bei Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sofort helfen und Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Leistungsberechtigte schrittweise übernehmen (BT-Drs. 18/3573)

Immer weitere Konfliktherde in der ganzen Welt führen dazu, dass mehr Flüchtlinge auch in Deutschland Schutz suchen. Es ist völker- und
verfassungsrechtliche Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland, Flüchtlinge und Asylsuchende aufzunehmen. Auf Kommunen und Länder
kommen dadurch jedoch Kosten zu, die sie mit den für sie bislang zur Verfügung stehenden Finanzmitteln nicht schultern können. Es ist schnellstens eine menschenwürdige und sozial integrierte Unterbringung, Betreuung und Versorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende in den Städten und Gemeinden bereitzustellen.

Entwicklungsstand und Umsetzung des Inklusionsgebotes in der Bundesrepublik Deutschland (BT-Drs. 18/3460)

Die UN-Konvention (UN – United Nations) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) trat am 26. März 2009 in der Bundesrepublik Deutschland rechtsverbindlich in Kraft. Damit gingen der Bund und die Bundesländer die allgemeinen Verpflichtungen (Artikel 4 Absatz 1 UN-BRK, Schattenübersetzung des NETZWERK ARTIKEL 3 e. V.) ein, „die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern.

Refugees Welcome – Willkommenskultur, Miteinander leben und Neues erleben: Gemeinsames Festessen mit Flüchtlingsfamilien

Refugees Welcome – Willkommenskultur, Miteinander leben und Neues erleben: Gemeinsames Festessen mit Flüchtlingsfamilien

„Für partizipative politische Arbeit sind der direkte Kontakt und der kommunikative Austausch unerlässlich. Am Sonntag, dem 14. Dezember lude ich deshalb 60 Flüchtlinge in das Restaurant „Pomodori“ ein, dessen Geschäftsführer Nejdet Güngör ein Weihnachtsessen für Flüchtlingsfamilien zur Verfügung stellte“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Azize Tank, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE.