Kleine Anfrage – Stellenbesetzung durch befristet Beschäftigte im Zuge der Erhöhung der Kassensicherheit in der Leistungsgewährung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (BT-Drs. 18/5042)

Im Zusammenhang mit der Handlungsanweisung HEGA 12/14-15 zur Erhöhung der „Kassensicherheit in den IT-Verfahren“ wurden Ermächtigungen für 400 befristete Stellen angemeldet, um den Mehraufwand abzudecken, der durch die durchgängige Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips entsteht. Dazu wurde der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages auch von der Bundesregierung unterrichtet (siehe Ausschussdrucksache 18(11)304).

Ungerechtigkeiten bei Mütterrente in Ostdeutschland und beim Übergangszuschlag beheben (BT-Drs. 18/4972)

Mit dem Rentenversicherungsleistungsverbesserungsgesetz wird die Erziehung vor 1992 geborener Kinder, die bisher mit einem Entgeltpunkt in der Rente berücksichtigt wurde, künftig mit zwei Entgeltpunkten honoriert (die so genannte „Mütterrente“). Allerdings werden Frauen, die ihre Kinder in Ostdeutschland geboren haben, auch weiterhin gegenüber westdeutschen Müttern benachteiligt. Während Frauen pro Kind im Westen ab dem 1. Juli 2015 29,21 Euro mehr Bruttorente im Monat erhalten, sind es im Osten lediglich 27,05 Euro. Den betroffenen ostdeutschen Müttern ist diese Ungleichbehandlung nicht mehr vermittelbar. Jedes Kind muss der Gesellschaft gleich viel wert sein, und zwar unabhängig von seiner geografischen Herkunft. Dies gilt selbstverständlich auch für die Bewertung der bereits anerkannten und zukünftigen Kindererziehungszeiten.

Entgeltgleichheit gesetzlich durchsetzen (BT-Drs. 18/4933)

Die gesetzlichen Vorgaben für das Gebot der Entgeltgleichheit existieren schon lange:

Nach Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 GG muss der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken.

Art. 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU-Grundrechte-Charta) besagt, dass die Gleichheit von Männern und Frauen auch im Bereich des Arbeitsentgelts sicherzustellen ist.

Ausbildungsqualität sichern – Gute Ausbildung für alle schaffen (BT-Drs. 18/4931)

Aus dem Datenreport 2015 des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) geht hervor, dass bis zum 30. September 2014 nach wie vor mehr als doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber (81.200) erfolglos einen Ausbildungsplatz suchten als Ausbildungsplätze unbesetzt blieben (rund 37.100). Rein rechnerisch hätte also jede offene Stelle mindestens zweimal besetzt werden können. Von den 603.420 bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Ausbildungssuchenden konnten immer noch 13,5 Prozent keinen Ausbildungsplatz erhalten (vgl. Datenreport 2015, S. 11). Eine Ursache dafür ist, dass nur noch etwa 20 Prozent der Betriebe Ausbildungsplätze anbieten und die Zahl der gemeldeten Stellen gegenüber 2013 weiter gesunken ist. Es bleibt das Geheimnis der Bundesregierung, wie sie trotz zurückgehender Zahlen an Ausbildungsstellen und der hohen Zahl erfolgloser Bewerbungen von einer leichten Verbesserung auf dem Ausbildungsmarkt sprechen kann. Vielmehr ist festzustellen, dass die Zahl der jungen Menschen im Übergangssystem nach den starken Rückgängen seit 2009 nun auf einem Niveau von über einer Viertelmillion junger Menschen stagniert, während die Zahl der Betriebe, die ausbilden und die Zahl der angebotenen Stellen – wenn auch nur leicht – weiter abnimmt.