Änderungsantrag zum Präventionsgesetz – betriebliche Gesundheitsförderung (BT-Drs. 18/5266)

Eine wirksame Gesundheitsförderung muss vor allem die sozial bedingte gesundheitliche Ungleichheit bekämpfen (Charta von Ottawa, Jakarta u.a.). Gesundheitsförderung und nichtmedizinische Primärprävention müssen als gesamtgesellschaftliche Aufgaben anerkannt und ausgestaltet werden. Sie sollen die Gesundheit der gesamten Bevölkerung verbessern, aber vor allem dazu beitragen, die sozial-, geschlechts-, behinderungs- und migrationsbedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen zu verringern.

Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen (BT-Drs. 18/5227)

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode heißt es: „Zentrales Element der sozialen Inklusion ist eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Wir wollen die Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt begleiten und so die Beschäftigungssituation nachhaltig verbessern.“

Armuts- und Reichtumsbericht qualifizieren und Armut bekämpfen (BT-Drs. 18/5109)

Die Armuts- und Reichtumsberichterstattung ist im Grundsatz ein wichtiges und geeignetes Instrument zur Analyse der sozialen Wirklichkeit in Deutschland. Die Berichterstattung könnte eine Grundlage für eine Politik zur Herstellung einer sozial gerechten Politik darstellen. Zahlreiche Expertisen und Gutachten, die im Rahmen der Berichterstattung erstellt wurden, dokumentieren nachdrücklich die wachsende soziale Spaltung in Deutschland.

Bürgerinnen- und Bürgerversicherung in der Pflege – Solidarische Pflegeversicherung einführen (BT-Drs. 185110)

Grundlage für eine menschenwürdige Pflege ist eine verlässliche, gerechte und zukunftsfeste Finanzierung. Die solidarische Weiterentwicklung der Pflegeversicherung zu einer Bürgerinnen- und Bürgerversicherung (Solidarische Pflegeversicherung) kann die Pflegeversicherung langfristig finanziell sichern, grundlegende Verbesserungen ermöglichen und soziale Gerechtigkeit in der Pflegeabsicherung schaffen. Außerdem kann in der Pflege ein erster Schritt in Richtung Einführung einer Solidarischen Gesundheitsversicherung (Bürgerinnen- und Bürgerversicherung) gemacht werden, denn Leistungsniveau und Ausgestaltung der Privaten Pflegeversicherung (PPV) entsprechen denen der Sozialen Pflegeversicherung (SPV). Eine Zusammenführung der Pflegeversicherungen ist daher einfacher zu bewerkstelligen als bei der Krankenversicherung.

Änderungsantrag zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (BT -Drs. 18/5125)

Die Linksfraktion ist grundsätzlich dagegen, Kosten von Unternehmen an die Allgemeinheit weiterzureichen – das gilt auch für freiberufliche Hebammen. Wir fordern eine grundlegende und sozial gerechte Lösung: einen gemeinsamen Haftungsfonds für alle Leistungserbringerinnen und –leistungserbringer im Gesundheitsbereich.