Versorgungsqualität und Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern verbessern – Bedarfsgerechte Personalbemessung gesetzlich regeln (BT-Drs. 18/5369)

In den deutschen Krankenhäusern herrscht Pflegenotstand. Immer weniger Pflegekräfte müssen immer mehr Patientinnen und Patienten versorgen. Durch Arbeitsverdichtung und massiven Personalmangel entstehen eine Überbelastung der Pflegekräfte und eine pflegerische Unterversorgung der Patientinnen und Patienten, die von fehlender Zuwendung bis hin zu „gefährlicher Pflege“ reicht. Die Sicherheit der Patientinnen und Patienten wird damit genauso gefährdet wie die körperliche und seelische Gesundheit der Pflegekräfte.

Hochwertige Palliativ- und Hospizversorgung als soziales Menschenrecht sichern (BT-Drs. 18/5202)

Würdevolles Sterben ist in Deutschland nicht an jedem Ort, in jeder Situation und nicht für alle in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Menschen möglich. Es fehlt an einer gesamtgesellschaftlichen und flächendeckenden Hospizkultur wie auch an hochwertigen palliativmedizinischen und palliativpflegerischen Angeboten. Die Würde des Menschen zu wahren, ist insbesondere in der Lebensphase des Sterbens eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung.

Änderungsantrag zum Präventionsgesetz – Determinanten von Gesundheit (BT-Drs 18/5263)

Eine wirksame Gesundheitsförderung muss vor allem die sozial bedingte gesundheitliche Ungleichheit bekämpfen (Charta von Ottawa, Jakarta u.a.). Gesundheitsförderung und nichtmedizinische Primärprävention müssen als gesamtgesellschaftliche Aufgaben anerkannt und ausgestaltet werden. Sie sollen die Gesundheit der gesamten Bevölkerung verbessern, aber vor allem dazu beitragen, die sozial-, geschlechts-, behinderungs- und migrationsbedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen zu verringern.

Änderungsantrag zum Präventionsgesetz – Sozial bedingte gesundheitliche Ungleichheit (BT-Drs. 18/5264)

Eine wirksame Gesundheitsförderung muss vor allem die sozial bedingte gesundheitliche Ungleichheit bekämpfen (Charta von Ottawa, Jakarta u.a.). Gesundheitsförderung und nichtmedizinische Primärprävention müssen als gesamtgesellschaftliche Aufgaben anerkannt und ausgestaltet werden. Sie sollen die Gesundheit der gesamten Bevölkerung verbessern, aber vor allem dazu beitragen, die sozial-, geschlechts-, behinderungs- und migrationsbedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen zu verringern.

Änderungsantrag zum zum Präventionsgesetz – Gesundheitsförderung in den Lebenswelten (BT-Drs. 18/5265)

Eine wirksame Gesundheitsförderung muss vor allem die sozial bedingte gesundheitliche Ungleichheit bekämpfen (Charta von Ottawa, Jakarta u.a.). Gesundheitsförderung und nichtmedizinische Primärprävention müssen als gesamtgesellschaftliche Aufgaben anerkannt und ausgestaltet werden. Sie sollen die Gesundheit der gesamten Bevölkerung verbessern, aber vor allem dazu beitragen, die sozial-, geschlechts-, behinderungs- und migrationsbedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen zu verringern.