Kleine Anfrage – Rolle der staatlichen Arbeitsvermittlung im aktuellen Poststreik (BT-Drs. 18/5317)

Derzeit findet bei der Deutschen Post AG ein unbefristeter Arbeitskampf statt. Bei diesem Konflikt handelt es sich nicht um eine normale Tarifrunde. Der Postvorstand hat das Ziel einer deutlichen Gewinnsteigerung ausgegeben und zugleich Tochterfirmen gegründet, dessen Beschäftigte bis zu 20 Prozent weniger Lohnzahlungen unterhalb des Haustarifvertrages erhalten.

Kleine Anfrage – Rassismus in Deutschland vor dem Ausschuss der Vereinten Nationen (BT-Drs. 18/5199)

„Anschläge auf Asylbewerberheime, Pegida-Demos, Diskriminierung von Migranten – Deutschland muss sich von den UN fragen lassen, was es 70 Jahre nach dem Ende der Nazi-Herrschaft gegen den Rassismus tut“ (www.stuttgarterzeitung.de/inhalt.un-ausschuss-in-genf-deutschland-will-rassismus-staerkerbekaempfen.d68e5741-3265-47a8-891c-fdb11c554d73.html). Diese Frage stellt sich nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer hohen Zahl von politisch rechts, rassistisch und antisemitisch motivierten Gewalttaten (siehe z. B. Bundestagsdrucksachen 18/4859 und 18/4858) sowie eines deutlichen Anstiegs von Angriffen gegen Flüchtlingsunterkünfte (www.netz-gegen-nazis.de/artikel/chronikzu-angriffen-und-hetze-gegen-fl%C3%BCchtlinge-2015-9992).

Kleine Anfrage – Stellenwert der beruflichen Weiterbildung in der Arbeitsförderung (BT -Drs. 18/5112)

In den zurückliegenden Jahren hat trotz der Debatte um zunehmende Fachkräfteengpässe die berufliche Weiterbildung der Arbeitsförderungen einen enormen Bedeutungsverlust erlitten. In der Anhörung des Deutschen Bundestages zum Thema „Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit“ haben Sachverständige von der Arbeitsmarktpolitik einen stärkeren Beitrag zur Qualifizierung von Arbeitslosen eingefordert. Eine Studie zeigt, dass Weiterbildung bei Erwerbslosen zu einer besseren Integration und zugleich zu höheren Verdiensten führt (IAB-Kurzbericht 8/2015).

Kleine Anfrage – Stellenbesetzung durch befristet Beschäftigte im Zuge der Erhöhung der Kassensicherheit in der Leistungsgewährung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (BT-Drs. 18/5042)

Im Zusammenhang mit der Handlungsanweisung HEGA 12/14-15 zur Erhöhung der „Kassensicherheit in den IT-Verfahren“ wurden Ermächtigungen für 400 befristete Stellen angemeldet, um den Mehraufwand abzudecken, der durch die durchgängige Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips entsteht. Dazu wurde der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages auch von der Bundesregierung unterrichtet (siehe Ausschussdrucksache 18(11)304).

Kleine Anfrage – Folgen des Wettbewerbs durch die Pflicht zu Angeboten Hausarztzentrierter Versorgung nach § 73b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch(BT-Drs. 18/5021)

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) im Jahr 2004 wurden die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) verpflichtet, ihren Versicherten Angebote zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V; HzV) zu unterbreiten (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/15/015/1501525.pdf). Die Regelung wurde mehrfach modifiziert, insbesondere im Jahr 2007 mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, im Jahr 2009 mit dem GKV-Organisationsweiterentwicklungsgesetz, im Jahr 2010 mit dem GKV-Finanzierungsgesetz und im Jahr 2014 mit dem 14. SGB V-Änderungsgesetz. Die gesetzliche Pflicht zum Vertragsabschluss versetzte die Krankenkassen in eine wenig vorteilhafte Verhandlungsposition und die Verträge gingen in der Folge mit erheblichen Mehrausgaben einher, während die Versorgungsqualität eher abnahm und die Zahl der Facharztbesuche eher zunahm (www.medical-tribune.de/home/news/artikeldetail/ hausarztmodelle-sind-bisher-weitgehend-wirkungslos.html). Krankenkassen monierten, sie würden „damit gezwungen, Verträge umzusetzen, die aus ihrer Sicht unwirtschaftlich sind“ (www.aerzteblatt.de/archiv/79865/HausarztzentrierteVersorgung-Attraktivitaet-auf-die-Probe-gestellt). In der Folge wurde explizit die Pflicht, den Grundsatz der Beitragssatzstabilität zu berücksichtigen und damit eine Wirtschaftlichkeitsklausel eingeführt. Mehrausgaben müssen seitdem durch Einsparungen oder Effizienzsteigerungen gegenfinanziert werden.