Inklusion von Sinti und Roma erfordert Anerkennung!

„Nach wie vor sind Sinti und Roma in der Bundesrepublik und Europa einer systematischen Diskriminierung ausgesetzt. Die Bundesrepublik hat angesichts des planmäßig durchgeführten Völkermordes an Sinti und Roma nicht nur eine besondere historische Verantwortung für die Zukunft, sondern auch eine Verpflichtung für die Gegenwart. Die Anerkennung sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Teilhabe von Sinti und Roma im Sinne des UN-Sozialpaktes und der Europäischen Sozialcharta ist nach wie vor nicht gewährleistet. Gesellschaftliche Inklusion bedarf dabei eines strukturellen Wandels der Gesellschaft als Ganzes und aller seiner Mitglieder im Einzelnen.“, erklärt Azize Tank, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Fraktion DIE LINKE. und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag anlässlich des Gedenktags für die Opfer des Völkermords an Sinti und Roma.

Rassistische Diskriminierung ist keine Meinungsfreiheit! Positives Urteil des Kammergerichts Berlin gegen „Heimführungsbeauftragten“ der NPD

„Angesichts der wachsenden Gewalt gegenüber Flüchtlingen und MigrantInnen müssen alle Formen rassistischer Diskriminierung als solche deutlich benannt und gesamtgesellschaftlich bekämpft werden. Eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe an der Demokratie wird nur durch ein hohes Maß an Sensibilität gegenüber allen Menschen und ein respektvolles Miteinander erreicht werden können. Die vom sog. NPD-„Heimführungsbeauftragten“ verbreitete rassistische Diskriminierung ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen an der Menschenwürde!“, erklärt Azize Tank, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE. und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales anlässlich des Urteils des 10. Zivilsenats des Kammergerichts Berlin vom 14.12.2015 in dem Verfahren gegen die NPD.

Soziale Dimension der Menschenrechte in Deutschland stärken!

Die Anerkennung Sozialer Menschenrechte auf Teilhabe am kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Leben bilden eine unabdingbare Vorbedingung für einen gesellschaftlichen Struktur- und Kulturwandel hin zu einer inklusiven Gesellschaft. Die Bundesrepublik hat sich mit dem Beitritt zum UN-Sozialpakt und der Europäischen Sozialcharta, verpflichtet Maßnahmen zu treffen, um die volle Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu erreichen. Nach wie vor verweigert die Bundesregierung jedoch eine unverzügliche Unterzeichnung des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt sowie eine Ratifizierung der revidierten Europäischen Sozialcharta (SEV Nr. 163). Die Missachtung der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik ist eine Missachtung der Menschen, die nicht als handelnde Akteure und individuelle Rechtsträger anerkannt werden“, erklärt Azize Tank, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE anlässlich des heutigen Internationalen Tages der Menschenrechte.

Bedarfsgerechte Unterbringung und Versorgung für Flüchtlinge mit körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen!

„Geflüchtete mit körperlicher oder geistiger Behinderung sind besonders schutzbedürftige Personen. Ihre Bedürfnisse im Hinblick auf ihre Unterbringung und Versorgung dürfen nicht weiter ignoriert werden. Die Bundesrepublik hat sich mit dem Beitritt zum UN-Sozialpakt und der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, unter Ausschöpfung seiner verfügbaren Mittel Maßnahmen zu treffen, um die volle Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu erreichen.“, erklärt Azize Tank, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE anlässlich des heutigen Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen.

Rentenniveau anheben – Für eine gute, lebensstandardsichernde Rente (BT-Drs. 18/6878)

Der aktuelle Rentenversicherungsbericht 2015 der Bundesregierung (vgl. BT-Drs. 18/6870) zeigt wie auch schon die Berichte der vergangenen Jahre sowie zahlreiche Studien (vgl. Dedring et al.1 (2010), Joebges et al.2 (2012), Fachinger et al.3 (2014), Steffen4 (2015) sowie Schäfer5 (2015)): Selbst mit der sogenannten Riester-Rente können die Leistungskürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht kompensiert werden.