Entwurf eines Gesetzes für mehr Kontinuität der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BT-Drs. 18/3042)

Nach der bestehenden Gesetzeslage muss der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung vom 1. Januar eines Jahres an verändert werden, wenn am 31. Dezember desselben Jahres bei Beibehaltung des bisherigen Beitragssatzes die Mittel der Nachhaltigkeitsrücklage den Korridor zwischen 0,2 fachen und dem 1,5 fachen der durchschnittlichen Ausgaben der allgemeinen Rentenversicherung in einem Kalendermonat voraussichtlich unterschritten bzw. überschritten wird (§ 158 Abs. 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VI).

Die Situation der Straßenkinder in Deutschland (BT-Drs. 18/2962)

Der Alexanderplatz im Zentrum Berlins ist ein zentraler Anlaufpunkt für Straßenkinder. Dort, in aller Öffentlichkeit für jeden sichtbar, finden Kinder und Jugendliche, die aus vielfältigsten Gründen ihre Familien und Heimat verlassen haben, Anschluss an Gleichgesinnte. Hier auf und um den „Alex“ führen sie ein Leben zwischen Flucht, Freiheit und Existenzkampf (vgl. www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/punks-am-berliner-alexanderplatz-fotos-von-goerangnaudschun-a-990112.html, 23. September 2014). Doch auch in anderen Großstädten,
wie u. a. Hamburg, Köln, Frankfurt, Stuttgart, existieren Straßenkinderszenen.

Sozialrechtliche Diskriminierung beenden – Asylbewerberleistungsgesetz aufheben (BT-Drs. 18/2871)

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 (1 BvL10/10 und 1 BvL 2/11) zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben Asylsuchende, Geduldete und Flüchtlinge einen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Dieses umfasst auch ein Mindestmaß an Teilhabe am kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Leben. Die nach Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren, lautet der Kernsatz dieses Urteils, mit dem das langjährige Prinzip der Abschreckung im Umgang mit Schutzsuchenden für verfassungswidrig erklärt wurde.

Befristete Beschäftigte in Jobcentern (BT-Drs. 18/2779)

Befristete Arbeitsverträge werden in der heutigen Arbeitswelt immer mehr zur Normalität. Nahezu jeder zweite neu abgeschlossene Arbeitsvertrag ist heutzutage befristet (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1029). Auch Beschäftigte in
Jobcentern sind oft nur befristet eingestellt. So berichtete das ZDF in seiner Sendung „Frontal21“ am 9. September 2014 von der Praxis mehrerer Jobcenter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur befristet einzustellen.

Kurzzeitig Beschäftigten vollständigen Zugang zur Arbeitslosenversicherung ermöglichen (BT-Drs. 18/2786)

Viele befristet Beschäftigte haben nur noch Arbeitsverträge von kurzer Dauer. 2010 gab es etwa 4,2 Millionen Beschäftigungsverhältnisse, die kürzer als 10 Wochen dauerten. Das waren 14 Prozent der knapp 30 Millionen
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (IAB-Forschungsbericht 9/2012, neuere Daten liegen nicht vor). Viele der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind im Fall von Erwerbslosigkeit nicht durch die Arbeitslosenversicherung abgesichert.