Schriftliche Frage zum Zeitplan der Eingliederung ehemaliger Ghetto-Beschäftigter mit Wohnsitz in Polen ins ZRBG

Welchen konkreten Zeitplan hat die Bundesregierung angesichts des hohen Alters der Betroffenen festgelegt, um ihre Zusicherung zügig umzusetzen, ,,auszuloten, ob und gegebenenfalls welche Möglichkeiten bestehen, Renten mit Zeiten nach dem ZRBG, abweichend von den gegenwärtigen Regelungen des Abkommensrechts an in Polen lebende ehemalige Ghetto-Beschäftigte zu zahlen.“ (vgl.. Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 45, Plenarprotokoll 18t32, Anlage 29), und welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung dabei der Möglichkeit durch eine durch Notenwechsel begleitete Änderung der Zustimmungsgesetze zu den Sozialversicherungsabkommen mit der Republik Polen von 1975 und 1990 die Zahlbarmachung von ZRBG-Renten auch an Ghetto-Beschäftigte mit Wohnsitz in Polen zu gewährleisten, ein, auch angesichts der Tatsache, dass die Bundesregierung auf diese Weise bereits das Zustimmungsgesetz zum Abkommen von 1975 durch Art. 20 des Rentenreformgesetzes von deutscher Seite einseitig um eine Definition, was unter,,gewöhnlichem Aufenthalt“ in Deutschland zu verstehen ist [ ergänzt hatte und ein Bezug einer ausländischen Rente, in der auch Ghetto-Beitragszeiten enthalten sind – gemäß der Arbeitsanweisung der Regionalträger der DRV (R.S.3-.7 Ausschlussgrund ,,Ausländischer Rentenbezug“) -,,der Zahlung einer Rente nach dem ZRBG nicht entgegen [steht], weil ausländische Rechtsordnungen regelmäßig nicht an die Arbeitsleistung im Ghetto […] anknüpfen“?

Mündliche Frage zu verbindlichen Zusagen bei den deutsch-polnischen Verhandlungen mit Polen zum Abschluss eines Ghetto-Renten Abkommens

Welche verbindlichen Zusagen bzw. Lösungsvorschläge hat die Bundesregierung – während ihrer Ende April 2014 durchgeführten Gespräche – der polnischen Regierung unterbreitet, „um von der geltenden Rechtslage abweichende Lösungsmöglichkeiten“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1183) zu finden, damit jüdische Ghetto-Arbeiterinnen und -Arbeiter mit Wohnsitz in Polen, die bislang von der Zahlbarmachung von Ghetto-Renten nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto ausgenommen waren, mit anderen jüdischen Ghetto-Arbeiterinnen und -Arbeitern gleichgestellt werden können und so von der Zahlbarmachung von Ghetto-Renten gleichberechtigt mitumfasst sind?

Schriftliche Frage zu der Beteiligung Deutschlands an der Finanzierung der Gedenkstätte Sobibor

Wann und mit welchen inhaltlichen Zusagen gedenkt die Bundesregierung auf die erneut am 21.03.2014 durch den polnischen Vize-Minister im Kulturministerium Piotr Żuchowski und dem Auschwitz-Überlebenden und Vorsitzenden des Rates zur Bewahrung der Erinnerung an die Kämpfe und das Martyriums (ROPiWiM) Władysław Bartoszewski an die Bundesrepublik Deutschland vorgetragenen Einladung zur Zusammenarbeit und Beteiligung an der Finanzierung der neuen Gedenkstätte des ehemaligen deutschen Vernichtungslagers Sobibor zu antworten (nachdem die Bitte um eine „finanzielle wie auch inhaltliche Beteiligung [. . .] staatlicher Stellen“ in Deutschland bereits zuvor schriftlich am 29. Januar 2013 durch das zuständige polnische Kulturministerium an den damaligen deutschen Botschafter in Warschau, Rüdiger Freiherr von Fritsch herangetragen wurde (vgl. BT-Drs. 17/14821), in welchem nach Schätzungen mindestens 250.000 Jüdinnen und Juden von deutschen Faschisten direkt nach ihrer Ankunft vergast wurden, darunter auch mindestens 10.000 deutsche Jüdinnen und Juden aus dem damaligen Deutschen Reich?

Schriftliche Frage zu Leiharbeit

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich des tatsächlichen Ausmaßes der rechtswidrigen Praxis von Leiharbeitsfirmen, entgegen den Bestimmungen von § 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG also dem Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung seiner Arbeit bei Annahmeverzug des Verleihers (§ 615 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) -welches nicht durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden darf- diese Zeit (sog. Minus-Arbeitsstunden) zu Lasten der Arbeiterinnen und Arbeiter zu verrechnen und was ist der Bundesregierung über die Anzahl der erlaubnisrelevanten Beschwerden (betreffend der arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Vorschriften sowie der Verstöße gegen alle Arbeitgeberpflichten eines Zeitarbeitgebers nach dem AÜG) bekannt, die bei den Beschwerdestellen der Agentur für Arbeit in den letzten 5 Jahren nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eingegangen sind?

Schriftliche Frage zu Deutschkursen für Flüchtlinge

ln welcher Höhe gedenkt die Bundesregierung, die aufgebrauchten zugewiesenen Fördermittel des ESF für das ESF-BAMF-Programm für Deutsch-Sprachkurse, die die Chancen auf eine verstetigende Eingliederung in den Arbeitsmarkt für Menschen mit migrationshintergrund erhöhen, durch Bundesmittelzu ersetzen, um bis zum Ende des Jahres 2Q14 den Bedarf an Sprachkursen zu decken, und falls nein, welche Gründe sprechen dagegen?

Mündliche Frage zu Maßnahmen der Bundesregierung um Schlussfolgerungen des Europäischen Ausschusses für soziale Rechte (ECSR) umzusetzten (Nr. 48)

Welche konkreten rechtlichen und politischen Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die durch den Europäischen Ausschuss für soziale Rechte (ECSR) in seinen im Januar 2014 veröffentlichten Schlussfolgerungen (Conclusions XX-2(2013)) festgestellten Unvereinbarkeit der deutschen Staatenpraxis bezüglich der Gewährleistung der darin enthaltenen Rechte auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen aus Artikel 3 §1 (Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften betreffend selbständig Beschäftigten) sowie des Rechts auf Soziale Sicherheit aus Artikel 12 §4b (Gleichbehandlung verschiedener Staatsbürger hinsichtlich der Ansprüche aus der Sozialen Sicherheit) zügig zu beheben?