Entschließungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften (BT-Drs. 18/3080)

Der Bundestag verurteilt die unverantwortliche politische Instrumentalisierung eines angeblich verbreiteten Missbrauchs des EU-Freizügigkeitsrechts und damit zusammenhängender sozialer Rechte in Deutschland. Ohne je-den Beleg für solch einen Missbrauch wurde mit Parolen wie „Wer betrügt, der fliegt“ Wahlkampf betrieben. Mit diesen Kampagnen wurden Ressentiments gegen so genannte „Armutszuwanderer“ geschürt.

Scheckübergabe an Frostschutzengel

Scheckübergabe an Frostschutzengel

Im Namen des Spendenvereins „Verein der Bundestagsfraktion DIE LINKE e.V.“, überreichte Azize Tank einen Scheck über 250,-€ an die „Frostschutzengel“ zur Unterstützung ihrer Arbeit.

Bundesteilhabegesetz zügig vorlegen – Volle Teilhabe ohne Armut garantieren(BT-Drs. 18/1949)

Ein berufstätiger Mensch mit Behinderung, der beispielsweise auf persönliche Assistenz angewiesen ist, aber Einkommen bezieht oder Vermögen besitzt, wird gegenüber berufstätigen Menschen ohne Behinderungen diskriminiert. Lebt diese auf Assistenz angewiesene Person allein, darf sie nur über 2 600 Euro Vermögen verfügen, wenn sie nicht für die Assistenz eigenständig aufkommen will. Das Ansparen für größere Ausgaben wie Urlaube oder Reparaturen ist damit unmöglich ohne den Anspruch auf die Unterstützungsleistung zu verlieren.

Für einen Mindestlohn ohne Ausnahme

Für einen Mindestlohn ohne Ausnahme

Am 30.06. fand die öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zum Mindestlohn statt. Parallel veranstaltete der DGB ab 10.00 Uhr eine Kundgebung unter dem Motto „Mindestlohn ohne Ausnahme“. Diese Forderung unterstützt DIE LINKE, die sich dafür seit 10 Jahren einsetzt.