Bundesregierung entzieht sich der Verantwortung

Anstatt sich ihrer Verantwortung zu stellen und geeignete Maßnahmen zu treffen, um Arbeitsausbeutung – wie sie in eklatanter Weise beim Bau der ´Mall of Berlin´ mit rumänischen Bauarbeitern vorgekommen ist – zu verhindern, wiegt sich die Bundesregierung in Unwissenheit und entzieht sich ihrer Verpflichtung. Die Achtung der sozialen Menschenrechte gilt umfassend und universell, danach muss die Bundesregierung auch ihr Handeln ausrichten!

Schriftliche Frage zu Arbeitsausbeutung bei Mall of Berlin

Welche Hinweise hat die Bundesregierung auf Missstände bei bestehenden bzw. ehemals bestehenden Beschäftigungsverhältnissen (z.B. der Zahlung bzw. Zahlungsverweigerung von Löhnen bzw. der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten des Arbeitgebers, die einer Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung (FKS) unterliegen) für die am Bau der „Mall of Berlin“ tätig gewordenen rumänischen Bauarbeiter, denen u.a. nach Angaben der Gewerkschaft Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU) Berlin, der Lohn vorenthalten wurde und wie gedenkt sie diese Beschäftigten bei der Wahrung ihrer sowohl im Grundgesetz in Art. 3 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip als auch Art. 7 UN-Sozialpakt verbreiften Rechte auf eine angemessene Entlohnung zu unterstützen?

Asylpolitisches Forum DGB-Jugend

Asylpolitisches Forum DGB-Jugend

Es waren interessante Diskussionen, bei denen insbesondere Flüchtlinge zu Wort kamen. Diese Gespräche müssen jetzt intensiv fortgesetzt werden und klare Ergebnisse gefunden werden.

Fünf-Punkte-Programm zur Bekämpfung und Vermeidung von Langzeiterwerbslosigkeit (BT-Drs. 18/3146)

Die anhaltend hohe Langzeiterwerbslosigkeit erfordert eine dringende und nachhaltige Lösung. Im Oktober 2014 gab es über eine Million Menschen, die ein Jahr oder länger als arbeitslos registriert waren. Mit 38,6 Prozent ist das mehr als jede/r dritte Erwerbslose. Langzeiterwerbslose haben in den zurückliegenden Jahren kaum vom Aufschwung am Arbeitsmarkt profitiert. Seit 2013 nimmt ihre Zahl sogar wieder zu. Mit lang andauernder unfreiwilliger Erwerbslosigkeit verbindet sich Armut und meist soziale Ausgrenzung. Eine Politik, die auf gleichberechtigte Teilhabe und gleiche Lebenschancen für alle zielt, kann das nicht akzeptieren.

Soziales Existenzminimum ist ein Soziales Menschenrecht – unabhängig von Erwerbstätigkeit und Staatsangehörigkeit!

„Deutschland darf Zuwanderern – auch nach der jüngsten Entscheidung des EuGH- Sozialhilfe nicht verwehren. Der Anspruch auf Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums ist ein unverfügbares Grundrecht und steht als Menschenrecht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen gleichermaßen zu. Der EuGH stellte heute lediglich fest, dass bei den beitragsunabhängigen Sozialleistungen nicht europäisches, sondern deutsches Recht die Voraussetzungen für diese Leistungen festlegt.“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Azize Tank, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE., anlässlich des Urteils des EuGH zu existenzsichernder Regelleistungen im Fall Dano ./. Jobcenter Leipzig.