Planungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen (BT-Drs. 18/2275)

In Europa dominieren zwei unterschiedliche Modelle zur Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen: durch nachwirkende steuerliche Absetzbarkeit (so z. B. neben Deutschland in Großbritannien) oder mittels Gutscheinsystem (z. B. Belgien, Frankreich oder Österreich). Eine staatliche Förderung soll haushaltsnahe Dienstleistungen für Familien attraktiv und besser nutzbar machen sowie den Bereich der Schwarzarbeit in Privathaushalten eindämmen.

Entwicklung der Kaiserschnittrate (Bt-Drs. 18/2249)

Die Entbindung durch Kaiserschnitt erhält vielen Frauen und Kindern Leben und Gesundheit. Allerdings sollten Kaiserschnitte aus medizinischen Gründen vorgenommen werden. Denn – auch wenn die Risiken des Kaiserschnitts in den letzten Jahrzehnten weiter gesunken sind – eine Geburt per Kaiserschnitt bleibt im Vergleich zur Vaginalgeburt mit gesundheitlichen Belastungen und Risiken für Mutter und Kind verbunden und kann sich negativ auf mögliche weitere
Geburten der betreffenden Frau auswirken (www.kaiserschnitt.faktencheckgesundheit.de/).

Scheckübergabe an Berliner Geschichtswerkstatt

Scheckübergabe an Berliner Geschichtswerkstatt

Der Spendenverein der Fraktion DIE LINKE unterstützt die Arbeit der Berliner Geschichtswerkstatt e.V. mit 500,-€. Die Spende ist vornehmlich für ein Projekt vorgesehen, das sich seit längerem kritisch mit deutscher Täterschaft während des Nationalsozialismus auseinandersetzen.

Bundestagsmehrheit nutzen – Pille danach jetzt aus der Rezeptpflicht entlassen (BT-Drs. 18/1617)

In der weit überwiegenden Anzahl der europäischen Länder kann die „Pille danach“ auf Basis des Wirkstoffs Levonorgestrel rezeptfrei und komplikationslos in Apotheken gekauft werden. Im Gegensatz zu den Nachbarländern ist der Zugang zu diesem Medikament in der Bundesrepublik Deutschland an eine ärztliche Verschreibung gebunden. Für die betroffenen Frauen führt dies zu einer höchst unbefriedigenden Situation, für die es keine tragfähige Begründung gibt und die deshalb dringend änderungsbedürftig ist.

Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (BT-Drs. 18/1497)

Es ist unbestritten, dass es sich bei den 1986 eingeführten Kindererziehungszeiten um eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe handelt. Deshalb ist die im RV-Leistungsverbesserungsgesetz vorgesehene Finanzierung der Kindererziehungszeiten („Mütterrente“) aus ordnungspolitischen Gründen aus Steuermitteln und nicht aus Beitragsmitteln der gesetzlichen Rentenversicherung zu finanzieren.