Kommunalpolitischer Dialog 2014

Kommunalpolitischer Dialog 2014

Am 15. 11.14 hielt Azize Tank beim Kommunalpolitischen Dialog des Bezirksverbands Tempelhof-Schöneberg ein Grußwort. Die Vernetzung zwischen Bundes-, Landes- und Kommunaler Ebene, sowie der direkte Kontakt zur Basis und den Bürger_innen, ist eine der wichtigsten Grundlagen der politischen Arbeit und zentral für die heutigen sozialen Kämpfe.

Neuausrichtung der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen (BT – Drs. 18/3118)

In dem Bereich der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit beklagen zahlreiche Verbände und Träger einen enormen Preisdruck, der eine qualitativ gute Aus- und Weiterbildung infrage stellt und die Beschäftigten in prekäre, niedrig entlohnte Arbeitsverhältnisse zwingt. Anfang Oktober 2014 haben verschiedene Verbände und Gewerkschaften „Eckpunkte für eine qualitätsorientierte und sozial ausgewogene Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen“ vorgestellt, die eine sachgerechte und angemessene Vergabereform in Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/24 einfordert.

Entschließungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften (BT-Drs. 18/3080)

Der Bundestag verurteilt die unverantwortliche politische Instrumentalisierung eines angeblich verbreiteten Missbrauchs des EU-Freizügigkeitsrechts und damit zusammenhängender sozialer Rechte in Deutschland. Ohne je-den Beleg für solch einen Missbrauch wurde mit Parolen wie „Wer betrügt, der fliegt“ Wahlkampf betrieben. Mit diesen Kampagnen wurden Ressentiments gegen so genannte „Armutszuwanderer“ geschürt.

Praktische Probleme der Wahrnehmung von Rechtsansprüchen im SGB II (BT-Drs. 18/2726)

Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher im Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sind in der Wahrnehmung ihres Rechtsanspruchs oftmals mit verschiedenen Hindernissen und Problemlagen konfrontiert. Des Weiteren wird ihnen auch vermehrt die Annahme prekärer und nicht existenzsichernder Beschäftigung nahegelegt bzw. werden sie in solche Beschäftigungsverhältnisse vermittelt. So gibt es immer wieder Hinweise von Menschen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, dass die unterschiedlichen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Jobcentern nicht über den gleichen Aktenstand verfügen.