Entwicklungsstand und Umsetzung des Inklusionsgebotes in der Bundesrepublik Deutschland (BT-Drs. 18/3460)

Die UN-Konvention (UN – United Nations) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) trat am 26. März 2009 in der Bundesrepublik Deutschland rechtsverbindlich in Kraft. Damit gingen der Bund und die Bundesländer die allgemeinen Verpflichtungen (Artikel 4 Absatz 1 UN-BRK, Schattenübersetzung des NETZWERK ARTIKEL 3 e. V.) ein, „die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern.

Refugees Welcome – Willkommenskultur, Miteinander leben und Neues erleben: Gemeinsames Festessen mit Flüchtlingsfamilien

Refugees Welcome – Willkommenskultur, Miteinander leben und Neues erleben: Gemeinsames Festessen mit Flüchtlingsfamilien

„Für partizipative politische Arbeit sind der direkte Kontakt und der kommunikative Austausch unerlässlich. Am Sonntag, dem 14. Dezember lude ich deshalb 60 Flüchtlinge in das Restaurant „Pomodori“ ein, dessen Geschäftsführer Nejdet Güngör ein Weihnachtsessen für Flüchtlingsfamilien zur Verfügung stellte“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Azize Tank, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE.

Entschließungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (BT-Drs. 18/3454)

Seit 1998 steigt die Zahl erwerbstätiger pflegender Angehöriger deutlich, aber nur jede und jeder zweite pflegende erwerbstätige Angehörige setzt neben der Pflege die Erwerbstätigkeit unverändert fort. Viele reduzieren ihre Erwerbstätigkeit für die Pflege einer nahestehenden Person oder geben sie völlig auf. Frauen tun dies wesentlich häufiger als Männer. Insgesamt werden von den 2,63 Millionen pflegebedürftigen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland 1,85 Millionen ambulant und von diesen mehr als 1,2 Millionen ausschließlich durch Angehörige versorgt.

Sozialmedizinische sowie psychologische Untersuchungen und Drogentests bei Leistungsberechtigten nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (BT-Drs. 18/3383)

Bezüglich der Untersuchung von Leistungsberechtigten gemäß Zweitem und Drittem Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III) wird in der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/8846) zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. erklärt, dass die Einleitung eines sozialmedizinischen oder psychologischen Gutachtens von einer Vermittlungs- oder Beratungsfachkraft nur vorzunehmen ist, wenn eine Einwilligung der bzw. des Leistungsberechtigten vorliegt.

Statt Rente erst ab 67 – Altersgerechte Übergänge in die Rente für alle Versicherten erleichtern (BT-Drs. 18/3312)

Im Zuge der Verabschiedung des Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetzes hat sich die Große Koalition darauf verständigt, darüber zu beraten, wie zum einen das flexible Weiterarbeiten bis zum regulären Renteneintrittsalter (zukünftig ab 67 Jahren) verbessert werden und zum anderen das Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze attraktiver gemacht werden kann. Während die SPD vor allem den Ausstieg vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze für bestimmte Versichertengruppen erleichtern und flexibilisieren will, kann es Teilen der CDU/CSU nicht schnell genug gehen, die Lebensarbeitszeit über die Regelaltersgrenze weiter hinaus zu schieben. So soll doch noch das politische Ziel einer Rente erst ab 70 erreicht werden.